Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

(166) 
VIII. 
Befreiungs-Schein. 
Dem J. N. 
gebürtig aus N. N. Sohn des N. J. 
zu N. N. 
wird hiermit bescheiniget, daß er sich bei der Rekrutirung im December 18. vor der Re- 
krutirungscommission gestellt, die zu Erlangung eines Stellvertreters erforderliche Summe 
von 
Zwei Hundert Thalern im 14 Thalerfuße 
an unterzeichnete Commission richtig bezahlt hat und dadurch seiner Militärpflicht gesetzlich 
entbunden worden ist. 
N. den ten N. 18 
Amtshauptmannschaftlicher BG 4 
zamammshasttcher) Rekrutirungscommission 
N. J. 
Amtshauptmann.
	        
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