Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

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Salz, aus den Königl. Preußischen Salinen nach Sachsen zu führendes, — 
inwiefern die desfallsigen Transportanten zu Innehaltung gewisser Stra- 
ßen verbunden sind — Befugniß der Königl. Preußischen Behörden zur 
Revision der Ladungen unterwegs ... 
— zum Viehfutter bestimmtes und bei den Königl. Salz zniederlagen in 
Vorrath gehaltenes, — Wogfall der rücksichtlich des Bezugs desselben 
zeither vorgeschriebenen Beschränkung . 
Schellenberg, Stadt, — Bestätigung des Regulativs der dasigen Sparaafs enanstalt. 
Schießbaumwolle, sogenannte, — welche Vorsichtsmaaßregeln bei deren und 
ähnlicher Präparate Fabrikation, Aufbewahrung, Versendung und Ver- 
kaufe anzuwenden sind . 
Schiffer, Fahrzeuge auf der Elbe führende, — welchen Prüfungen sie sich zu 
unterwerfen haben 
Schifffahrt auf der Elbe — welche Vorschriften bei deren Betreibung als 
Gewerbe zu beobachten sind 
— weelche Uebereinkunft zwischen der diesseitigen und Königl. Preußischen 
Regierung über Erhebung des Elbzolles dabei getroffen worden ist 
Schiffs= und Schifferpatente, 
Elbe erforderliche, — Erfordernisse und Modalität bei deren Ausstellung 
Schirgiswalde, ehemals Böhmischer und neuerdings mit dem Königreiche 
Sachsen vereinigter Gebietstheil, — in welcher Weise die Rechtspflege 
daselbst künftig ausgeübt werden soll 
— Gerichtsbezirk, — Ueberweisung der hierzu gehörigen Ortschaften in 
Brandversicherungsangelegenheiten an den zweiten Tarationsbezirk 
Schlachtsteuer — deren künftige Erhebung unter Fortdauer der durch das 
Gesetz vom Iten Juni 1840 getroffenen Bestimmungen 
— desfallsige Controlevorschrift bei Ausschlachtung des Viehs 
Schleswig- Holsteinische Unterthanen, im Koönigreiche Sachsen berster- 
bende, — in welcher Maaße die Todtenscheine über deren Ableben aus— 
zustellen sind . 
Schutzgeld, jährliches, auf hewissen Grunoslicken haftendes, — bies en Ablösunt g 
Schutzunterthänigkeit — Gesetz unter B über Ablssung der darauf be- 
züglichen Abentrichtungen .. . . 
—-’)lusfuhrungsverordnungdazu. 
— Ablösung des Schutzgeldes — ** nach weichen Saben - 
teres ablösbar ist . 
Siegelgeld — dessen Ablösung 
Soldaten, s. Militärpersonen. 
Solms, Graf, Besitzer der Herrschaft Wildenfels, — dessen Prädirnt und Be- 
freiung von der Militärpflicht 
Sparcassenanstalten, s. Döbeln — Frankenberg7 — Schellenberg. — Wald- 
heim — Zschopau. 
Spruchcollegium zu Leipzig, s. Leipzig. 
Staatsdiener, . Civilstaatsdiener. 
Staatsfiscus — Verfahren bei Ablösung von demselben zuständigen Be- 
fugnissen durch Capitalzahlung 
  
zu Führung von Fahrzeugen auf ders— 
  
Tag. 
17 Sept. 
5 Nov. 
1 Nov. 
10 Dee. 
21 Febr. 
21 Febr. 
11 April 
21 Febr. 
12 Febr. 
18 Juli 
20 Juni 
12 Sept. 
22 Juli 
21 Juli 
30 Sept. 
21 Juli 
30 Sept. 
21 Juli 
30 Sept. 
18 Febr. 
21 Juli 
30 Sept. 
  
  
Seite. 
306 
316 fg. 
321 fg. 
7fg. 
4 fg. 
26 fg. 
5Z fg. 
13 fg. 
90 
65 
229 
75 
237 fg. 
Paragraph. 
 
	        
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