(IAXXHI )
Verpf lichtung der Advocaten im Concursprocesse als Güter- und Rechts-
vertreter oder als Contradictoren im Eplctalprocese außerhalb des Con-
curses — fällt künftig weg ..
Verwandlung einer Strafart in die andere — Modalität derselben
— der wegen Verkürzung der Steuer bei der Rübenzuckerfabrikation ver-
hängten Geldstrafen in Freiheitsstrafen — welche Grundsätze dabei zu
befolgen sind
Viceactuar — aus welchen Gründen biese zeiher üblich gewesene Benennung
künftig in Wegfall gelant .
Vieh, schlachtsteuerfreies, — Controlsvorschrit über dessen Ausschlachtung .
Viehsalz, bei den Königl. Salzniederlagen in Vorrath gehaltenes, — Aufhe—
bung der hinsichtlich des Säuge desselben zeither vorgeschriebenen Be-
schränkung
e der Creditpapiere — was über selbige gesetzlich festgesetzt wor-
den i
eeiner durch Raub, Diebstahl ec. abhanden gekommenen und bei den
Leihanstalten der Städte Döbeln und Voltheim berseten Sache —
in welchem Falle selbige zulässig ist .
Volkszählung, in biesigen Landen zu veranstaltende, — was dabei zt be-
obachten ist
Vorladungen, gerichtliche, an entfernte Betheiligte zu behinditend- — Er—
mächtigung zu deren Zusendung durch die Post
— was die Gerichte desfalls zu beobachten haben
— Festsetzung der Insinuationsgebühren dafür — Rücksendung des Be-
händigungsscheins oder Patents
Vormundschaftssachen — inwiefern sich das Vermittelungsamt der Frie—
densrichter auf selbige nicht erstreckt ........
W.
Wahl eines Friedensrichters — deren Leitung und Bestätigung
Wahlbezirk, 15ter, bäuerlicher, — Ernennung eines Wahlcommissars dafür
Wahl n sar — dessen Ernennung für den 15ten bäuerlichen Wahl-
ezir .
Waldheim, Stadt, — Bestätigung der Statuten * die dasige Spar= und
Leihcasse .
Werke, musikalische und dramatische, — Gesetz zur weiteren Ausführung des
Bundesbeschlusses über deren Schutz gegen unbefugte A
22/en Arrl 18617 ere Schut gegen unbefugte ziuführung vom
— Publicationsverordnung dazu
und zwar:
— ausschließendes Recht des Autors und dessen Erben zu deren Veröf-
fentlichung — Entschädigung derselben, wenn gedachte Werke von einem
dritten zur öffentlichen Aufführung gelangen — worin die Entschädi-
Zgung besteht — Anspruch des Berechtigten auf Geldbuße — es kann
gegen die unbefugte Aufführung des Werks ein obrigkeitliches Verbot
ausgebracht werden — inwiefern eingewendete Appellationen oder ein-
gelegte Recurse gegen das Verbot der Aufführung oder die Veschlag-
nahme derselben keine Suspensiokraft haben .
7 Mai
(30 Juli
31 Juli
3 Aug.
30 Juni
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