Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

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( 28 ) 
A. 
Elbzoll. 
welche beim Schifffahrtsverkehr zwischen Sachsen 
  
— — . — — — 
Verschiffungs-Fälle. 
  
  
Sachsen. 
vom 
1/4.1 
Ng. vf. INg. pf. INg. pf. 
  
  
  
  
Zu F 1. 
Zu #§ 2. 
——- 
Zu § 5. 
Zu §6. 
Zu 7. 
Directer Waarendurchgang durch beide Staatsgebiete 
auf der Elbe ... . 
Durchgang mit Umschlag: 
A. in Sachsen 
B. in Preußen 
Waarenausgang aus einem der beiden Staaten nach 
dem Vereinsauslande 
Waareneingang in das Gebiet eines der beiden Staa- 
ten mit directer Durchschiffung des anderen Staates 
Waarendurchgang theils elb= theils landwärts, neben 
dem Landdurchgangszolle 
Desgleichen wenn der Eintritt der Waaren elbwärts 
erfolgt und die Elbstrecke des betreffenden Staates 
ganz durchfahren wird, neben dem Landdurch-- 
gangszoll. .. 
  
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