Gesetz-und Verorduungsblalt
für das Königreich Sachsen,
Stes Stück vom Jahre 1846.
M 14.) Verordnung,
die Richtungslinie der Eisenbahn von Löbau nach Zittau betreffend;
vom 20sten April 1846.
De Eisenbahn von Löbau nach Zittau, deren Richtungslinie durch § 3 der Verord-
nung vom 2 sten März vorigen Jahres (Gesetz= und Verordnungs-Blatt vom Jahre 1845
Seite 67) bis einschließlich der Flur des Dorfes Berthelsdorf festgestellt worden ist, soll
nunmehr durch die Fluren folgender Ortschaften:
Nieder-Strahwalde, Ober-Strahwalde, Ober-Cunnersdorf, Nieder-Cunnersdorf,
Groß-Schweidnitz, Dürrhennersdorf, Alt-Löbau und Löbau
weiter fortgeführt werden.
Nachdem die bezüglichen Detailpläne dem Ministerium des Innern vorgelegen ha-
ben und von demselben genehmigt worden sind, so daß nunmehr zur Erpropriation der
innerhalb der genannten Ortsfluren von der Bahnlinie betroffenen Grundstücke in Ge-
mäßheit der über das Expropriationsverfahren bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu ver-
schreiten ist, so wird Solches zur Nachachtung für die betheiligten Behörden, Gemeinden
und Grundbesitzer andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, am 20sten April 1846.
Ministerium des Innern.
von Falkenstein. von Tschirschky.
15.) Verordnung,
den Abschluß einer Uebereinkunft mit der Königlich Würtembergischen Regierung
wegen gegenseitiger Uebernahme der Ausgewiesenen betreffend;
vom 29sten April 1846.
Nachdem mit Allerhöchster Genehmigung zwischen der Diesseitigen und der Königlich
Würtembergischen Regierung wegen gegenseitiger Uebernahme der Ausgewiesenen, unter Zu-
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