Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

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6) Daß die getreuen Stände die Bewilligung von 12,000 Thalern zur Vollendung 
des Zwickauer Krankenstifts aus dem, den vier erbländischen Kreisen zugehörigen, Actien— 
Magazingetreidegelderfonds ausgesprochen haben, gereicht Uns zu gnädigem Wohlgefallen und 
werden Wir, dem dabei ausgesprochenen Wunsche gemäß, zu möoglichster Ausgleichung der 
Interessen der vier Kreise der Erblande, bei künftigen Vorschlägen über Verwendung jenes 
Fonds sammt Zinsen vorzugsweise die Bedürfnisse des Leipziger und Dresdener Kreisdirec- 
tionsbezirks im Auge behalten lassen. 
7) Von der in der ständischen Schrift vom 13ten d. M. ertheilten Ermächtigung zu 
ertraordindren Vorschußbewilligungen in der Höhe von 30,000 Thalern und bis zu 50,000 
Thalern für Errichtung einer Locomotivenbauanstalt in Chemnitz und einer Maschinenflachs- 
spinnerei in der Oberlausitz werden Wir, insoweit die bezüglichen Unternehmungen in zweck- 
entsprechender Weise zur Ausführung gelangen, Gebrauch machen lassen, so wie Wir auch 
den hinsichtlich der Verzinsungs= und Rückzahlungsmodalität in der ständischen Schrift ge- 
stellten Anträgen Folge zu geben geneigt sind. Ueber den Erfolg der in beiderlei Hinsicht 
ausgesprochenen Ermächtigung bleibt die Mittheilung an die nächste Ständeversammlung 
vorbehalten. 
8) Wir haben die in der ständischen Schrift vom 1 2ten Juni 1846, Unserem Antrage 
gemäß, ausgesprochene Bewilligung von jährlich 2000 Thalern zu Begründung eines Eme- 
ritirungsfonds für Geistliche angenommen, sind auch mit den von den getreuen Ständen hierbei 
abgegebenen Erklärungen allenthalben einverstanden, und werden die von solchen gewünschte 
weitere Mittheilung in der Sache seiner Zeit an dieselben gelangen lassen. 
9) Bei etwaiger Pensionirung des bei Unserem Cultusministerium angestellten Geheimen. 
Kirchen= und Schulraths und der bei den Kreisdirectionen angestellten Kirchen= und Schul- 
räthe wird dem in der Schrift vom 9ten Mai d. J. ausgesprochenen Antrage nachgegangen 
werden. 
10) Bei der in der ständischen Schrift vom 1 #ten d. M. erklärten Ablehnung der Be- 
willigung einer Beihülfe zu Ausführung der Tischer'schen Stiftung für ein Lehrerinnen- 
Seminar lassen Wir es bewenden. Nachdem sich hierdurch dieser Gegenstand nebst den zur 
Ausführung der Stiftung vorläufig getroffenen Einleitungen erledigt hat, bedürfen die damit 
in Verbindung gebrachten Bemerkungen keiner Beantwortung. 
11) In Bezug auf die in der ständischen Schrift vom 13ten d. M. dargelegte Ansicht, 
werden Wir der beabsichtigten Errichtung einer Ackerbauschule auf dem Kammergute Ren- 
nersdorf zwar für jetzt Anstand geben, nichts desto weniger aber mit Bearbeitung eines voll- 
ständigen Plaus für eine solche, auch von den getreuen Ständen ihrer Tendenz nach als nütz- 
lich erkannte Anstalt vorschreiten und, nach Befinden, bei Mittheilung des Ergebnisses an 
die nächste Ständeversammlung zugleich über die dazu geeignetste Loealität Unsere Entschließ- 
ung eröffnen lassen.
	        
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