Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

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Noßlitz, Prositz bei Schieritz, Prositz bei Staucha, Rüßeina, Saultitz, Sörnewitz an- 
theilig und Wolkau: 
das Kreisamt Meißen, 
und 
3) rücksichtlich der Orte Lüttnitz, Zschannewitz und Zschaitz: 
das Justizamt Mügeln 
mit Auftrag versehen und dieser Auftrag namentlich auch auf die Competenz der genannten 
Aemter als Gerichte erster Instanz für den im § 6 des Erpropriationsgesetzes vom Zten Juli 
1835 erwähnten Fall des zu betretenden Rechtswegs erstreckt werde. 
Durch gegenwärtige Verordnung wird daher diese Auftragsertheilung hiermit zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 22 sten April 1847. 
Die Ministerien des Innern und der Justiz. 
(gez.) von Falkenstein. von Carlowitz. 
Kuhn. 
  
Berichtigung. 
In § 154 der Ausführungsverordnung zu dem Gesetze über Erfüllung der Militärpflicht vom 
Isten August 1846 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1846, Seite 154) soll es auf der 14ten 
Zeile statt der Worte: „bis zum 15ten December" heißen: „bis zum lsten December.“ 
  
  
Letzte Absendung: am 22sten Mai 1847.
	        
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