Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

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Noßlitz,  Prositz  bei  Schieritz,  Prositz  bei  Staucha,  Rüßeina,  Saultitz,  Sörnewitz  antheilig
  und  Wolkau:
das  Kreisamt  Meißen,
und
3)  rücksichtlich  der  Orte  Lüttnitz,  Zschannewitz  und  Zschaitz:
das  Justizamt  Mügeln
mit  Auftrag  versehen  und  dieser  Auftrag  namentlich  auch  auf  die  Competenz  der  genannten
Aemter  als  Gerichte  erster  Instanz  für  den  im  §  6  des  Erpropriationsgesetzes  vom  Zten  Juli
1835  erwähnten  Fall  des  zu  betretenden  Rechtswegs  erstreckt  werde.
Durch  gegenwärtige  Verordnung  wird  daher  diese  Auftragsertheilung  hiermit  zur  öffentlichen
  Kenntniß  gebracht.

Dresden,  am  22  sten  April  1847.

Die  Ministerien  des  Innern  und  der  Justiz.

(gez.)  von  Falkenstein.  von  Carlowitz.
Kuhn.

 

Berichtigung.

In  §  154  der  Ausführungsverordnung  zu  dem  Gesetze  über  Erfüllung  der  Militärpflicht  vom
Isten  August  1846  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt  vom  Jahre  1846,  Seite  154)  soll  es  auf  der  14ten
Zeile  statt  der  Worte:  „bis  zum  15ten  December"  heißen:  „bis  zum  lsten  December.“

 

 

Letzte  Absendung:  am  22sten  Mai  1847.