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Noßlitz, Prositz bei Schieritz, Prositz bei Staucha, Rüßeina, Saultitz, Sörnewitz antheilig
und Wolkau:
das Kreisamt Meißen,
und
3) rücksichtlich der Orte Lüttnitz, Zschannewitz und Zschaitz:
das Justizamt Mügeln
mit Auftrag versehen und dieser Auftrag namentlich auch auf die Competenz der genannten
Aemter als Gerichte erster Instanz für den im § 6 des Erpropriationsgesetzes vom Zten Juli
1835 erwähnten Fall des zu betretenden Rechtswegs erstreckt werde.
Durch gegenwärtige Verordnung wird daher diese Auftragsertheilung hiermit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Dresden, am 22 sten April 1847.
Die Ministerien des Innern und der Justiz.
(gez.) von Falkenstein. von Carlowitz.
Kuhn.
Berichtigung.
In § 154 der Ausführungsverordnung zu dem Gesetze über Erfüllung der Militärpflicht vom
Isten August 1846 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1846, Seite 154) soll es auf der 14ten
Zeile statt der Worte: „bis zum 15ten December" heißen: „bis zum lsten December.“
Letzte Absendung: am 22sten Mai 1847.