Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

  
  
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Besitzstandsverzeichnisse, für Fertigung neuer, in den Fällen, 
wo in Folge von Dismembrationen, Neubauen von Häusern rc. 
neue Besitzconti entstehen, wie Ab= und Reinschriften, das Blatt 
Bestellung von Acten. 2zee. 
Botenlohn, für die Meillel .... 
hat der Bote auf einem Wege oder an einem Orte mehrere 
Bestellungen zu machen, so ist das Botenlohn unter die betreffen— 
den Personen zu vertheilen. 
Citation, wie Ladung. 
Communicat, wie Ausfertigung. 
Deerete, der Kreissteuerräthe, zu den Steuereinheitenabtheilungen 
bei Grundstücksdismembrationen, 
wenn von einem Stamme nicht mehr als 2 Stücke dismembrirt 
werden . .. 
für jedes folgende Trennstück noch besonders 
Anmerkung. a) Unter einem Trennstücke ist derjenige Theil eines 
zusammen, unter einem Conto, besessen werdenden Grundstücks 
zu verstehen, welcher an einen und denselben Acquirenten gleich- 
zeitig übergeht. 
b) Für die Repartition der Renten ist weder wenn sie in 
Verbindung mit Steuereinheiten, noch ohne diese allein vorkom- 
men, an Kosten elwas in Ansatz zu nehmen. 
e) Kommen bei Tauschverträgen Abtrennungen von mehrern 
Stammgrundstücken gleichzeitig in Frage, so ist wegen eincs jeden 
Stammgrundstücks obige Gebühr in Ansatz zu bringen. 
Eingangsgebühren, für jedes Schreiben oder jede einzelne Sache 
Eintragung von Veränderungen ins Cataster in Dismembra= 
tionsfällen, und zwar für jedes Conto, welches verändert oder 
neu angelegt wird . · 
Anmerkung. Der Nachtrag in dem Flurbuche und den Besitzstands— 
verzeichnissen ist nicht besonders in Ansatz zu bringen, demnächst 
aber auch wegen Anmerkung von bloßen Besitzverändcrungen bei 
ganzen geschlossenen Grundstückscompleren oder ganzen wal- 
zenden Grundstücken eine Gebühr nicht zu erheben. 
Eramination einer Rechnung, eines Inventariums 2c. nach Be- 
schaffenheit " * * O o 
  
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