Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

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( 8#88.) 
Ercitatorim 
Extracte aus Acten, Catastern, Flurbüchem und Rechnungen, 
excl. der Reinschrift, die besonders zu liquidiren ist, wenn die- 
selben klein sind . 
wenn solche über einen Bogen stark sind, für jedes Blatt daruͤber 
Fortkommen, für, der Kreissteuerräthe und Bezirkssteuereinnehmer 
bei auswärtigen Expeditionen, ist in Ansatz zu bringen der zu be— 
scheinigende Betrag. 
Anmerkung. 1) Für Erpeditionen im Bezirke des Nebenamtes eines 
Bezirkssteuereinnehmers hat der Letztere das Fortkommen blos vom 
Sitze (Hauptorte) des Nebenamtes zu berechnen. 
2) Für Reisen von dem Wohnsitze des Bezirkssteuereinnehmers 
in den Hauptort seines Nebenamtes ist an Reisekosten und Aus- 
lösung niemals etwas in Ansatz zu bringen. 
Hausarbeit, für die zu fertigende, in dem Falle wo die Tarord- 
nung keinen speciellen Ansatz enthält: 
a) dem Kreissteuerratt täglich 
b) . Bezirkssteuereinnehmer OD 
Inhibition, wie Ausfertigung. 
Inrotulation der Acten 
Inserat, wie Bericht. 
Insinuation einer Verordnung, Verfügung, Auflage, Notifica- 
tion 2c. dem Boten 
Insinuationsregistratur, wegen jeder Person .. 
Instruction, nach Beschaffenheiten und Erheblichtet des Geen- 
standes . 
Interlocut, wie Deeret. 
Intimation, wie Ausfertigung. 
Inventarium über Acten 2c. aufzunehmen, siehe Hausarbeit. 
Kostenverzeichniß, für das, bis zum Belaufe von 2 Thlr. — — 
wenn solches über 2 Thlr. — — beträgt 
Ladung, « 
a) mündliche anzuordnen, für jede Person 
  
Thlr. 
  
Ngr. 
20 
25 
10 
15 
20 
bis 
1 
— 
  
 
	        
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