Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

(XV. ) 
  
Landtag — nach welchen Grundsätzen die Ergänzungswahlen der Abgeordne- 
ten der zweiten Kammer der Ständeversammlung ausgeführt werden 
sollen 
— Fortdauer der Eigenschaft der austretenden Mitglieder der zweiten Kam- 
mer bis dahin, wo die Ergänzungswahlen vollendet sind 
kfünftiger, — Veranstaltung von Ergänzungswahlen der Mitglieder hierzu 
— — Bestellung von Commissarien zu Veranstaltung der Ergänzungs- 
wahlen dazu . . 
Landtagsabs chied für die außerordentliche Ständeversammlung des Jahres 
O 1847 . 
. egitimation, ungenügende, bei umherziehenden Gewerbtreibenden vorgefundene, 
— welches Verfahren desfalls bei Afgreisung der letzteren u beob- 
achten ist .. .. 
Leihanstalt zu Löbau, s. Löbau. 
Lichtenstein, Stadt, — Bestätigung des Regulativs der dasigen Sparcassen— 
anstalt 
Lippe, Fürstenthum, — tritt dem Münzeartel. vom S#Isten October 1845 bei 
Löbau, Stadt, — Bestätigung des Regulativs für die Leih= und Sparcassen- 
anstalt daselbst. 
— Zittauer Eisenbahnge krschaft — Nachtrag zu den Statu- 
ten derselbhen 
Luremburg, Großherzogthum, — Vertrag wegen Fortdauer des **- 
desselben an den größeren deutschen Zollverein. 
M. 
Maul= und Klauenseuche, hitzige, — welche Maaßregeln gegen deren Aus- 
breitung zu ergreifen sind 
Meißen, Domcapitel, — die unter dessen Gerichtsbarkeit gehbrigen Ortschaften 
werden in Bezug auf ihren Gerichtsstand in Straßenbau= und Eisen- 
bahnangelegenheiten den Bärksämmtern Dresden, Meißen und Mügeln 
überwiesen 
Militärpersonen, beurlaubte, und außerhalb des Gamnisonortes wegen ver— 
übter Polizeivergehen bestrafte, — Anweisung der Polizeibehörden zu 
Mittheilung von desfallsigen Straffällen an das betreffende Kriegsgericht 
Militärpflicht — Berichtigung des § 154 der Ausführungsverordnung zu 
dem Gesetze über deren Erfüllung vom Usten August 1846 
Münzcartel vom 21sten October 1845 — Beitritt der Regierungen des 
Großherzogthums Oldenburg wegen des Fürstenthums Birkenfeld, der 
Herzogthümer Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg, der Fürstenthü— 
mer Waldeck, Lippe, Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern— 
Hechingen, ingleichen der Landgrafschaft Hessen-Homburg hierzu. 
N. 
Nahrungsverhältnisse in hiesigen Landen — Ergreifung von Maaßregeln 
zu Erleichterung der ärmeren Volkselasse 
Neustädtel, Stadt, — Bestätigung des Regulativs für die dasige Sparcasse 
  
22 April 
4 Sept. 
24 Juli 
1 
März 
7 Oct. 
16 Aug. 
14 Juli 
22 April 
12 Febr. 
24 Juli 
24 März 
29 Jan. 
  
Seite. 
81 
148 
160 fg. 
44 fg. 
73 
143 fg. 
131 
38 fg. 
149 fg. 
137 fg. 
129 fg. 
79 fg. 
67 
80 
131 
  
Paragrapb.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.