(XV)
O.
Oberlausitz, Markgrafthum, — Abänderung der bezüglichen Bestimmung
des Regulativs für die dasige Brandversicherungssocietät in Bezug auf
Versicherung von Gebäuden
Obligationen der 3procentigen Staatsschulo vom Jahre 1830 und 1844,
bei Contrahirung der neuen Staatsanleihe mit eingehende, — werden
zum Theil bei der Staatsschuldencasse deponirt
Oel in Fässern, vereinsausländisches, — Zollermäßigung für felbiges ..
Oldenburg, Großherzogthum, — tritt dem Münzcartel vom 21sten October
1845 wegen des Fürstenthums Birkenfeld beil
Oschatz, Stadt, — Bestätigung des Statuts für die dasige Sparcasse=
— eröffnet eine Anleihe zum Wiederaufbaue der durch Brand zerstörten
dasigen geistlichen und städtischen öffentlichen Gebäude
P.
Paßpolizei — Beitritt der Großherzoglich Sachsen-Weimarschen, Herzoglich
Sachsen-Coburg- Gothaischen und Fürstlich Reuß-Plauischen Regierung
älterer und jüngerer Linie zu den Verträgen über Erleichterung dersel-
ben bei Reisen mittelst der Eisenbahnen ...
Patrimonialgerichte — Befugniß der Vorstände derselben in Bezug auf
Verpflichtung ihrer Grund= und Hypothekenbuchführer
— Stellvertretung der Gerichtsvorstände bei Eintragungen in die Grund-
und Hypothekenbücher in gewissen Fällen . . .
Plauen, Justizamt, — Veränderungen in dessen Gerichtsbezirke ..
P olizeibehörden — deren Obliegenheit zur Anzeige von Polizeistraffällen,
welche beurlaubte Soldaten betreffen, an das betreffende Kriegsgericht
Postregal des Herzogthums Sachsen-Altenburg — Convention wegen zeitweiser
Ueberlassung desselben an die Krone Sachsen
Preußen, Königreich, — in welchen Fällen die hierl ändischen Gerichtsbehörden
auf die von dortigen Gerichtsbehörden, in Folge der mit der dasigen
Regierung über die Leistung gegenseitiger Rechtshülfe abgeschlossenen
Convention, ergehende Regquisitionen zuvörderst Bericht an das JZustiz-
ministerium zu erstatten haben .
Privilegirte Gerichtsstände, s. Gerichtsstände.
Pulsnitz, Stadt, — Bestätigung des Negulaties für die dasige Spatcassen-
anstalt.
R.
Rechtshülfe, gegenseitig zu leistende, — Abschluß einer Convention zwischen
der hiesigen und Großherzoglich Sachsen-Weimar-Eisenachschen Regie-
rung hierüber
— — in welchen Fällen die hierländischen Gerichtsbehörden auf die von
Herzogl. Altenburgischen, Fürstl. Reußischen, Großherzogl. Weimarschen
Tag.
3 Febr.
27 März
17 Juni
24 Julie
1846
19 Dee.
1847
4 Jan.
4 Jan.
25 Febr.
3 April
8 Juli
—
—
12 Juni
12 Febr.
15 Juli
23 Sept.
14 Sept.
11 Febr.
Seite.
73 fg.
52 fg.
112
131
2 fg.
21
20
67
118 fg.
120 fg.
118 fg.
67
123 fg.
145 fg.
146 fg.
25 fg.
Paragraph.
B.