Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

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Tag. Seite. Paragraph. 
und Königl. Preußischen Gerichtsbehörden, in Folge der mit deren Re— 
gierungen hierüber abgeschlossenen Conventionen, ergehende Requisitionen 
zuvörderst Beiicht an das Justizministerium zu erstatten habern 23 Sept. 145 fg. 
Reis — wird binnen eines gewissen Zeitraums zollfrei in hiesige Lande eingelassen 17 April 68 
Reisende, im Umherziehen Handeltreibende, — Vereinbarung zwischen den Staa- 
ten des deutschen Zollvereins und dem Königreiche Belgien wegen deren 
gegenseitiger Behandlung 12 April 75 fg. 
Regq vistlionen, von auswärtigen Gerichtsbehörden an biesseitige gelangte, — 
in welchen Fällen desfalls an das Justizministerium Bericht zu erstat— 
  
  
  
ternit4t.0 23 Sept. 145 fg. 
Reuß-Plauen, Fürstlich ältere und jüngere Linie, — deren Beitritt zu den 
Verträgen über Erleichterung der Paß- und Fremdenpolizei bei Reisen 
mittelst der Eisenbahnen 4 Jan. 20 
— — in welchen Fällen die hierländischen Gerichtsbehörden. auf die von 
dortigen Gerichtsbehörden, in Folge der mit den Fürstlich Reußischen 
Regierungen über die Leistung gegenseitiger Rechtshülfe abgeschlossenen 
Conventionen, ergehende Requisitionen zuvörderst Bericht an das Just- 
ministerium zu erstatten haben 23 Sept. 145 fg. 
Ritterschaftlicher Creditverein, lindishe — # in desen 
Statuten .. .. 1846 
19 Dec. 1 fg. 1 u. 2 
Rübenzucker, inländischer, — Steuer davon 1847 
T 1 Juli 115 
S. 
Sachsen, Königreich, — übernimmt die Verwaltung des Herzoglich Sachsen- 
  
  
Altenburgischen Postregals auf gewisse Zeit 15 Juli 123 fg. 
Schifffahrt — Vertrag, welcher hierüber zwischen dem deutschen Zolloereine 
und dem Königreiche beider Sicilien abgeschlossen worden ist. 17 Juni 93 fg. 
Schleichhandel — Abschluß einer Convention zwischen dem deutschen Zoll- 
und Handesvereine und dem Königreiche Belgien wegen dessen Unter- 
drückung 21 Jan. 4 fg. 
Schuldscheine, auf den Inhaber lautende und von der Stadt Sschatz ausge- " 
stellte. — genießen die rechtlichen Vorzüge der inländischen Staatspapiere4 Jan. 21 
Schullehrer — sind zu Beibringung der Einwilligung ihrer Vorgesetzten vor 
Uebernahme städtischer Aemter verbunden 31 Juli 134 
Sicilien, Königreich, — Abschluß eines Handels= und Sthifabetgerrag 
zwischen selbigem und dem deutschen Zollvereinen 17 Juni 93 fg. 
Sparcassen, s. Auerbach — Crimmitzschau — Lichtenstein — Löban – Neu- 
städtel — Oschatz — Pulsnitz — Wurzen. 
Sporteltarxordnung der Behörden für Verwaltung der directen Steuern 28 Mai 85 fg. 
Staatseisenbahn, . Eisenbahn. 
Skaatsschulheneassenscheine, neu creirte, — deren Ausgabe und Ver- 
wendung 1224 März 48 
27 März 50 — 60 
Städteordnung, allgemeine, — Einschärfung der Bestimmungen des § 97 
derselben, wonach Staatsdiener, Geistliche, Schullehrer 2c. die Einwil- 
ligung ihrer Vorgesetzten vor Uebernahme städtischer Aemter beizubrin- 
gen haben: 31 Fuli 134 
. 
  
  
  
 
	        
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