I. Civilprozeß. D. Proz.-Ges. v. 1837. 177
D. Prozeßgesetz vom 17. November 1837.
K. 1 und 2. Diese Gesetzesstellen sind burh die
Art. 3, 9 und 10 des Herichorsasungegeleh v. 1. Juli
1856 ersetzt und dadurch abrogirt
#. 6. Kann eine beim Einzelnrichter schriftlich eingereichte
Klage aus des Klägers eigener Geschichtserzählung
abgewiesen werden?
#. 8. Ueber - im Verfahren des mündlichen
Verhöres. XXI, 289. (Nachtrag hiezu. S.
S. 9. a) Uünzulässigkeit schriftlicher Information statt
mündlichen Parteivortrages. XXV, 491. b) Statthaftigkeit
der Klagänderung im Verfahren des mündlichen Verhöres.
XXV, 490.
K 11. a) Ueber Entbindung von der Klage in angebrachter
Art im mündlichen Verhöre. XXV, 492. b) Ueber
die Publikation der Urtheile im mündlichen Verhöre.
XXV, 501. e) Desgl. der oberrichterlichen Erkenatnisse.
XXV, 502.
18. S. unter A zur G. Kap. V KF. 10.
5. 19. Durch speziellen Widerspruch vorgelegter Urkunden
ist der Borschrift dieser Gesetzesstelle noch nicht genügt.
XXII, 3
+. 21. 540. gener Widerspruch einer in faktischer
Hinsicht mangelhaften Einrede ist unnachtheilig. XXI, 342.
g. 29. a) Ueber #längerung der ersten Feist zur
Klagebeantwortung. XXVII, 353. b) Ueber die Zeitdauer
J#ee (peremtorischenz Frist zur Klagbeantwortung.
339. oh hhotetes nicht *— präkludirtes Beweismittel.
XX
K. 31. a) Die erste peremtorische Frist zur Klagbeantwortung
ist keine verlängerte. XXIII, 223. b) Zeitbestimmung
für Fist= und achlaßgesuche' im Erekutionsstadium.
II, 253.
" 38. Wiederherstellung gegen versäumte Nothfristen.
XX l Qagtas hiezu S. 240). XXVIII, 334.
S. oben GO. Kap. XVI K. 1 li. b.
3 a) Ist Einlegung der Verwahrung innerhalb
der 14 tägigen Frist gegen eine inappellable Verfügung
nothwendig, von welcher die Partei zugleih mit dem Endurtheile
Kenntniß erhält? XXI, 28. b) Die devolutive
Wirkung der Appellation in Bezug auf vorbehaltene Instruktionsbeschwerden.
XXIV, 81. e) Berufungsunzulässigkeit
gegen einen Bescheid öber Zeugenbeeidigungs-Modalität.
XXI, 191. d) Desgl. gegen einen Zwischenbescheid,
welcher den Eid einer verstorbenen Partei für geleistet er-12