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Regulativ
für die Sparcassenanstalt in Pulsnitz.
2. -*rl
§ 11. Um Eigenthümer entwendeter, oder auf andere Weise abhanden gekommener
Quittungs= oder Einlagebücher, so viel als möglich zu unterstützen, wird man auf eine mit
Angabe der Nummer des angeblich abhanden gekommenen Buchs, bei der Erpedition ge-
machte Anzeige, sofort, wenn nicht etwa die Rückzahlung bereits geschehen ist, den Verlust
gegen Erlegung der dadurch erwachsenen Kosten, durch Einrückung behufiger Nachricht in der
Camenzer Wochenschrift — wegen deren Vertauschung jedoch der in § 9 gemachte Vorbehalt
hier ebenfalls gilt — öffentlich bekannt machen und den Inhaber auffordern, wenn er ge-
rechte Ansprüche an das Buch zu haben vermeine, sich alsbald damit bei der Expedition zu
melden, auch wird dann 3 Monate lang mit der Zahlung des Guthabens angestanden.
Wird in dieser Zeit das Buch durch einen andern, als den, welcher den Verlust anzeigte, bei
der Erpedition producirt, so wird die Sache sofort zunächst an den Stadtrath und von die-
sem an die Gerichtsbehörde über Pulsnitz abgegeben, wo nicht, so erhält der Eigenthümer
des abhanden gekommenen Buchs nach Ablauf von 3 Monaten, wenn er dessen unvorsätz-
lichen Verlust beim Stadtrathe eidlich erhärtet, unter Cassation des verlorenen, ein neues
Quittungs= oder Einlagebuch.
Um das Verlorengehen von dergleichen Büchern thunlichst zu verhüten, sind selbige Kin-
dern und andern unzuverlässigen Personen niemals anzuvertrauen.
§# 12. Die eingezahlten Gelder nebst Zinsen, sowie die darüber ausgestellten Quit—
tungs= oder Einlagebücher sind einer Verkümmerung oder Inhibition, in welchem Wege sie
auch gesucht werden möchte, nicht unterworfen; jedoch mag dadurch die Hülfsvollstreckung in
die bei einem Schuldner sich etwa vorfindenden Quittungs= oder Einlagebücher keineswegs
ausgeschlossen werden.
2. 20.h
§ 16. Gegen das Versäumniß an den im vorstehenden Regulative bestimmten Fristen,
sowie gegen die darin angedrohten Rechtsnachtheile, findet eine Wiedereinsetzung in den vori-
gen Stand nicht Statt.
2. r*i)7
1847. 27