Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

B. 
Interims-Actie Litt. B. 
er 
Löbau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft. 
Inhaber dieser Interims-Actie, auf welche Fünf und Zwanzig Thaler im Vierzehnthalerfuße eingezahlt 
sind, hat Theil an dem gesammten Eigenthum, Gewinn und Verlust der Löbau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft, 
und ist deren Statuten, beziehendlich dem die Ausgabe der Actien Litt. B. betreffenden Nachtrage zu denselben 
unterworfen. 
Gegenwärtige Interims-Actie wird von heute ab mit 55 jährlich verzinst und längstens bis zum 31. 
December a. c. gegen ein Actien-Document Lit. B. über 25 Thaler lautend, nebst Talon und Dividenden= 
scheinen ausgetauscht, worüber seiner Zeit den betreffenden öffentlichen Blättern das Nähere bekannt gemacht 
werden soll. 
Zittau, am 1. Juli 1847. 
Directorium der Löbau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft. 
(Facsimile der Unterschrift.) 
Vorsitzender Director. 
(Facsimile der Unterschrift.) 
Director. 
  
155 )
	        
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