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Indem solches zur Nachricht und Nachachtung hierdurch bekannt gemacht wird, werden
die bei den oben bemerkten Wahlen betheiligten Behörden zu deren thunlichster Förderung,
insbesondere auch zu genauer Befolgung der wegen Beschleunigung der Landtagswahlen
durch die Verordnung vom 4ten Januar 1842 (Gesetz= und Verordnungsblatt
Seite 21) ertheilten Vorschriften aufgefordert.
Dresden, am 24 sten November 1847.
Ministerium des Innern.
von Falkenstein.
Kuhn.
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Letzte Absendung: am 4Aten December 1847.