Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

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Indem  solches  zur  Nachricht  und  Nachachtung  hierdurch  bekannt  gemacht  wird,  werden
  die  bei  den  oben  bemerkten  Wahlen  betheiligten  Behörden  zu  deren  thunlichster  Förderung,
  insbesondere  auch  zu  genauer  Befolgung  der  wegen  Beschleunigung  der  Landtagswahlen
  durch  die  Verordnung  vom  4ten  Januar  1842  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt
Seite  21)  ertheilten  Vorschriften  aufgefordert.

Dresden,  am  24  sten  November  1847.

Ministerium  des  Innern.

von  Falkenstein.

Kuhn.

 

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Letzte  Absendung:  am  4Aten  December  1847.