Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

( 60) 
— 
D. 
Interims-Bescheinigung. 
Nachdem auf den von 
Herrn N. N. zu J. 
subscribirten Nominalbetrag von (Sechstausend) Thalern oder (Zwölf) Stück Staatsschuldencassen= 
scheine der neuen 4 procentigen Anleihe eine baare Einzahlung von 50 3 mit (3000 Thlr. — —) 
gegen Empfangnahme von (6) Stück Obligationen geleistet worden ist, wird demselben andurch die 
Zusicherung ertheilt, daß der noch übrige Einzahlungsbetrag während der Zeit vom 1 sten Juli 1847 
ab bis mit dem 31 sten März 184 8 ganz oder theilweise in Landrentenbriefen und beziehendlich zur 
Hälfte in Obligationen der 3 procentigen Staatsschuld vom Jahre 1830 und 1844 angenommen 
und dem Subseribenten der noch zurückstehende Obligationswerth nach Maaßgabe der erfolgenden 
ferneren dießfallsigen Nachzahlungen, bei deren letzter die gegenwärtige Interims-Bescheinigung zurück- 
zugeben ist, ausgeantwortet werden soll. 
(Dresden) am (30sten Juni) 1847. 
(Leipzig) 
Im Auftrage 
des ständischen Ausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden Casse 
die Staatsschuldenbuchhalterei 
N. N. 
die Leipziger Bank 
N. N. 
Als fernerweite Einzahlung wurde geleistet: 
  
  
  
  
durch Stückzinsenver- gegen 
  
  
  
durch Capitalzahlung: gütung à 43 wegen der leichzeiti- 
Baarzahlungen. ge Ausant— Unterschrift 
.. wortun .. 
Hauptsumme in Land- in Obligationen eines D# Datum. Hes bescheinigen- 
2 der 2 ti 87 à 5 5 
der renten— Betrag. eit. gations den Cassirers. 
Einzahlun baar brief 383 Staatsschuld etras 8 werthes 
in riefen. 
zahlung v J 1830 so. JISI. von 
Thlr. Ng.] Thlr. Ng.] Thlr.Ng.Thlr. Thlr. Thlr. Ngs pf. Thlr. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Letzte Absendung: am 3ten April 1847.
	        
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