Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

(X) 
  
Appellationen wider die Entscheidungen der Criminalbehörden in Preßver- 
gehen — sind zulässgg..w 
Appellationsgerichte — deren Verbindlichkeit zur Aufsichtsführung, daß 
die Gerichtsbehörden wegen Vergehen mittelst der Presse und insonder— 
heit derjenigen, welche nach Art. 84 und 94 des Criminalgesetzbuchs 
zu beurtheilen sind, Amtswegen mit der Untersuchung verfahren 
das selbigen zugewiesene Befugniß, auch ohne vorgängige Be— 
schwerde die Einleitung von Untersuchungen und Verhaftnehmungen 
anzuordnen, fällt künftig in Ansehung der 9§ 1 des Gesetzes vom L8ten 
November 1848 angegebenen Verbrechen hinweg . 
— inwiefern selbige bei den in & 67 des obgedachten Gesetzes erwähnten 
Verbrechen Vortrag an das Justizministerium zu erstatten haben 
Archive der Patrimonialgerichte — deren Instandsetzung zum Behuf der Ab- 
gabe an den Staat . 
Arzneientaxe — das Erscheinen eines Nachtrags zur vierten Auflage der- 
selben betr. . 
Ausnahmegesetze, sogenannte, vom deutschen Bunde seit dem Jahre 1819 
erlassene, — deren Aufhebung durch den Bundesbeschluß vom 2ten 
April 1848 .. . .. 
—--— 
B. 
Bahnhöfe der Sächsisch-Bayerschen, Leipzig-Dresdner und Magdeburg-Leipziger 
Eisenbahnen, in Leipzig gelegene, — Herstellung einer Verbindung 
zwischen selbigen durch Erbauung einer Eisenbahn und Anwendung 
des Expropriationsgesetzes vom Zten Juli 1835 auf die Abtretung 
des zu deren Baue erforderlichen Grundeigenthums . 
—Ductdce1erEcsenbahn . 
Bank der Stadt Chemnitz — deren Statuten, 4. Chemnitz. 
Bayersch-Sächsische Staatseisenbahn — Herstellung einer Verbindung 
zwischen selbiger und den Leipzig-Dresdner und Magdeburg-Leipziger 
Eisenbahnen durch Anlegung einer Eisenbahn und Anwendung des 
Erpropriationsgesetzes vom Zten Juli 1835 auf lehtere 
— Trract dieser Eisenbahn . 
———we1tere Betriebsverwaltung dabei .. 
Begnadigungsgesuche — in welchen Fällen die Untersuchungsgerichte die 
Kosten dafür zu entrichten baben ... 
Behorden-—Ober-unndttel — welche Prädicate seibigen künftig zu 
ertheilen sindd 
Belgische Gerichte — welches Verfahren bei Requisitionen an selbige in 
Civilproceßsachen zu beobachten it 
Bergsachen — die gesetzliche Bestimmung, nach welcher selbige in der höhe- 
rren Instanz an das Appellationsgericht zu Dresden verwiesen find, 
wird aufgehoben 
— Zauziehung von Sachverständigen bei deren Verhandlung und Ent- 
scheidung 
Berlin, Stadt, — Concession für die vast ge dehewers verungẽegescllshafi zu 
Annahme von Brandversicherungen in hiesigen Landen 
  
Tag. 
18 Noo. 
4 Juni 
27 Deé. 
23 Nov. 
4 März 
15 April 
1 Mai 
29 April 
= 
20 April 
8 Nor. 
11 Mai 
24 Oct. 
6 Mril 
23 Nov. 
  
Seite 
314 fg. 
139 
361 
4 
129 fg. 
133 
134 
133 
134 
256 
136 
193 
38 
297 
298 
360 
2* 
  
Paragraph. 
1 
1 u. 2 
14 
15
	        
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