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Besitzveränderungen bei lehngeld= oder zinspflichtigen Grundstücken —
Verbindlichkeit der Vrrichtsbehere zu Benachrichtigung des Lehns-
und Zinsherrn hiervon.
Beweis über die Behauptung, daß eine in vas Grund- und Hopothekenbuch
eingetragene Schuld oder Verbindlichkeit nicht begründet oder erloschen
sei — wem selbiger obliegt, wenn der Besitzer des Grundstücks den
Entwurf zum Grund= und Sopothelenbu che ausdrũchlich oder siilischwei-
gend anerkannt hat.
Vezirksgerichte, Königliche, — deren Vildung und collegialische Einrichtung
— Mitglieder und Stellung derselben — Geschaftsfuhrung dabei und
Unterstützung durch Actuarien.
— Verbot wider Anstellung eines Mitglieds bei einem 2
chem bereits Anverwandte von ihm sich befinden
— welche Geschäfte nicht collegialisch dabei zu behandeln sind — Abhal-
tung von Gerichtstagen
— bilden die zweite Instanz für die von den Einzelrichtern zu behandeln-
den und zu entscheidenden Sachen
— Behandlung der Bergsachen dabei — Stellung der Staatsanwälte
— Hauptgrundsätze über das künftige Verfahren in Civil= und Strafpro-
ceßsachen
Blaufarbenwerksverein, Sichsischer,
tigung der Statuten desselben
Böhmen, Königreich, — Grenzreceß, welcher zwischen selbigem und dem König-
reiche Sachsen abgeschlossen worden ist
Böhmisch-Sächsische Staatseisenbahn welcher * die oberste
Leitung und Beaufsichtigung derselben zusteht
Börse, s. Oelhandelsbörse.
Borussia, Feuerversicherungsgesellschaft in Berlin, — deren Concession zu
Annahme von Brandversicherungen in hiesigen Landen ...
BrandcassenbeiträgefürdeiiletztenTeruiin1848—derenHöhe
Brandversicherungsanstalt, s. Immobiliarbrandversicherungsanstalt.
Brandversicherungsgesellschaften, ausländische, in hiesigen Landen con-
cessionirte, s. Berlin — Borussia — Magdeburg — Phönir —
Stettin — Triest.
Buchdruckereien, neue, — von wem künftig die Erlaubniß zu deren Anleg-
ung ertheilt wird .............
Bundesbeschlüsse, gewisse, seit dem Jahre 1819 ausnahmsweise erlassene,
— deren Aufhebung durch den Bundesbeschluß vom 2ten April 1848
bei wel—
von Privaten errichteter, — Bestä—
Bundesbeschluß vom 3ten März 1848 wegen Aufhebung der Censur
Bundesregierungen, deutsche, — Modalität der Wahl der Nationalvertre—
ter für das zwischen selbigen und dem Volke zu Stande zu brin zende
Verfassungswerk .
— Erläuterungen hierzu — Ernennung der Regierungscommissare zu
Leitung der Wahlen ... .
—-VerzeichnißüberdieWahlbezirke
Tag.
23 Nov.
1847
18 Dec.
1848
23 Nov.
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—
7
11 Dee.
11 April
15 Juli
14 Dee.
7 Sept.
14 April
15 April
1 Mai
9 März
10 April
17 April
20 April
S—
Seite.
300
48 fg.
49 fg.
129 fg.
17 fg.
25 fg.
33 fg.
53 fg.
39 fg.
Paragraph.
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11, 12
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