Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

(AXVI ) 
  
Druckschriften politischen Inhalts, außerhalb der deutschen Bunvesstaaten er- 
schienene, — die Vorschrift, daß es zu deren Vertriebe in hiesigen Lan- 
den der Einholung ausdruͤcklicher Erlaubniß bedürfe, wird wiederum 
aufgehoben . . 
Ducaten, leichte, verbotene, — sollen künftig von den Geldwechslern blos 
zerschnitten nach Gewicht und Gehalt verkauft werden .. 
E. 
Gteeirrungen — Verbindlichkeit der Ehegerichte zu Benachrichtigung der Pfar- 
rer, welche darin den Sühneversuch gehalten haben, von der gänzlichen 
Scheidung oder der Nichtigkeit des Ehebündnisses 
Ehescheidung — Verbindlichkeit der Ehegerichte zu Benachrichtigung der Pfar- 
rer, welche in Eheirrungen den Sühneversuch gehalten haben, hiervon 
Ehyrenrechte, bürgerliche, wegen gewisser vor dem 19ten März 1848 began- 
gener Verbrechen verloren gegangene, — deren Wiederherstellung durch 
ertheilte Amnestie 
Eid, zu Bekräftigung der Angabe über das Einkommen abzulegender, — wer 
selbigen abzunehmen hat .. .... 
Eingangszoll für ausländischen Zucker und Syrop 
Einkommensteuer, außerordentliche, — Verordnung zu Schätzung des Ein- 
kommens sämmtlicher Bewohner und juristischer Personen zum Behufe der 
Einführung derselben in hiesigen Landen ... 
— Ausführungsverordnung hierzu ... . 
— Inhaltsverzeichniß dazu. 
— Erläuterungen zu § 16 der oberwähnten Ausführungseerorbnung in 
Bezug auf die Wahl der Ortsschätzungsausschüsse in Landgemeinden 
Modalität der Erhebung derselben 
— — in welcher Weise die Rechnungen hierüber abzulegen sind 
— — eine weitere Erhebung derselben findet nach erfolgter Erhebung des 
ersten Termins nicht weiter Statt 
— welche Gebühr den Ortseinnehmern für deren Erhebung bewilligt wird 
Einnehmergebühren bei den im Jahre 1848 erhobenen außerordentlichen Steu- 
ern, s. Einkommensteuer — Gewerbe= und Personalsteuer — Grundsteuer. 
Einsiedel, Carl, Graf von, K. K. Oesterreichischer Kämmerer und Major 
außer Dienst, — wird zum Mitgliede der ersten Kammer der Stände- 
versammlung ernannt . 
Eisenbahn, zur Verbindung der in Leipzig gelegenen Bahnhöfe der Sãchsisch- 
Bayherschen Staatseisenbahn und der Leipzig-Dresdner und Magdeburg— 
Leipziger Eisenbahnen zu erbauende, — Anwendung des Erpropriati- 
onsgesetzes vom 3ten Juli 1835 auf die btreiung des zu deren Baue 
erforderlichen Grundeigenthum . . . · 
— durch welche Ortschaften selbige geführt wird . 
—JiiterbogkRiesaer—EintrittdetWirksamkeitdes Gesetzes dom 10ten 
August 1837 wegen Abtretung des zu deren Baue erforderlichen« Grund- 
eigenthums bei selbiger ... 
— deren Richtungslinie 
  
Tag. 
1848 
1 Mai 
14 Jan. 
5 Aug. 
17 April 
27 April 
7 Juli 
27 April 
1 3 
5 Mai 
11 Mai 
12 Aug. 
27 Oct. 
15 Nov. 
10 März 
29 April 
9 Juni 
  
Seite. 
129 fg. 
4fg. 
50 fg. 
101, 109 
144 
99 fg. 
102 fg. 
126 
129 
132 
166 fg. 
194 fg. 
291 
15 
133 fg. 
134 
140 
141 
  
Paragraph.
	        
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