Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

(XXIV) 
  
Oesterreich, Kaiserreich, — Receß, welcher mit der dasigen Regierung wegen 
Feststellung der Sächstsch-Böhmischen Grenze abgeschlossen worden ist 
P. 
Pachtzins, für Ausübung der Gerichtsbarkeit entrichteter, — kommt künftig 
in Wegfall 
Parlament, deutsches, — nach welchen Grundsätzen die Wahl der Vertreter 
für selbiges wegen des zwischen den deutschen Regierungen und dem 
Volke zu Stande zu bringenden Verfassungswerks Statt finden soll 
— Erläuterungen hierz « der Regierungscommissare zu Leitung 
der Wahlen 
                 
— Verzeichniß über die Wahl bezirke 
— anderweite Wahl eines Nationalvertreters für den lsten Bezirk 
— (I. Reichsgesetze. 
Parochiallasten, s. Rittergüter. 
Patrimonialgerichte — Anweisung zu Ordnung der Archive dabei zum 
Behuf der Abgabe derselben an den Staat ... 
— — deren Aufhebung 
— — deren obrigkeitliche Befugnisse gehen auf die Gerichtsbehörden über 
— inwieweit das zeither dabei angestellte Personal vom Staate mit über- 
nommen wird V3QZ 
Pensionen der Staatsdiener, durch ein anderweites Gesetz künftig zu reguli- 
rende, — inwiefern bei Anstellungen oder Beförderungen von Staats- 
dienern, vom 15ten October 1848 an, gewisse Vorbehalte in Bezug 
auf selbige auszusprechen sind. .. ... 
———s.Unterstützungen. 
Personalsteuer, s. Gewerbe- und Personalsteuer. 
Pfannenstieler, Schindlersches und Zschopenthaler Slaufarb: 
werk — Bestätigung der Statuten desselben 
Pfarrer, . Geistliche. 
Pferde — Verbot wegen deren Ausführung nach anderen, nicht zum deutschen 
Bunde gehörigen Staaten * 
Phönir, deutscher, Feuerversicherungsgesellschaft in Frankfurt a. M., — deren 
Concession zu Annahme von Brandversicherungen in hiesigen Landen 
Pirna, Justizamt, — Bestätigung des Regulatios für die in dessen Bezirke zu 
errichtende Sparcasse 
Pistolen (Fünfthalerstücke in Gold) leichte, verbotene, — sollen von den Geld— 
wechslern blos zerschnitten nach Gewicht und Gehalt verkauft werden 
Politische Versammlungen — aus welchen Gründen der Gebrauch der 
Kirchen zu diesem Zwecke nicht zu gestatten ist 
Prädicate, den Ministerien und Ober= und Mittelbehörden fünftig zustehende, 
— Bestimmungen hierüber . 
Prämien, für Verdienste um Landwirthschaft ausgesetzte, — Verfahren bei 
Bewerbungen um selbige .. 
Presse — Aufhebung der Censur 
— Bundesbeschluß vom 3ten März 1848 wegen ufbebing der GErsir 
— purodisorische gesetzliche Bestimmungen hierüber . 
  
  
Tag. 
11 April 
23 Nov. 
10 April 
117 April 
120 April 
18 Dee. 
23 Nov. 
M U 
a n 
2 Oct. 
23 März 
14 Dee. 
18 Jan. 
14 Jan. 
15 Noo. 
24 Oct. 
10 Juni 
9 März 
S 
23 März 
  
Seite. 
58 fg. 
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358 fg.. 
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295 
300 
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4 fx. 
257 
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13 
17 fg. 
20 fg. 
  
  
Paragraph.
	        
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