Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

(XXVIII. ) 
  
Scheidung der Ehe — Verbindlichkeit der Ehegerichte zu Benachrichtigung der 
Pfarrer, welche in Eheirrungen den Sühneversuch gehalten haben, 
hieroon . .... 
Schindlersches Blaufarbenwerk, s. Pfannenstieler Blaufarbenwerk. 
Schriften politischen Inhalts, s. Druckschriften. 
Schulamtscandidaten, s. Candidaten. 
Schulanlagen — Gesetz über die Beitragspflicht der Rittergüter hierzu 
Schullehrer — selbigen sollen auf Verlangen die von den Superintenden- 
ten über deren Amtsführung und Leistungen an die vorgesetzte Be- 
hörde alljährlich zu erstattenden Anzeigen zur Einsicht vorgelegt werden 
Schweden und Norwegen, Königreich, — Uebereinkunft, welche zwischen der 
hiesigen und dasigen Regierung wegen gegenseitiger Aufhebung des 
Abzugsrechts, des Abschosses und der Nachsteuer abgeschlossen worden ist 
Schwedische Unterthanen, in hiesigen Landen versterbende, — Modalität 
der Ausstellung der Todtenscheine für selbige . 
Spareassenanstalten, s. Altenberg — Altgeißing — Königstein — Lock- 
witz — Pirna — Radeberg. 
Sporteln, (. Gerichtssporteln. 
Sprachgebrauch, amtlicher, s. Curialien. 
Staatsanwaltschaft — Zweck und Stellung der Nitglieder derselben 
— deren Mitglieder sind Staatsdiener 
— deren Wirksamkeit bei Preßvergehen 
Staatsdiener, s. Cidilstaatsdiener. 
Staatsfiscus — dessen Gerichtsstand 
Staatsschuldencasse — Gesetz wegen Erläuterung und Vervollständigung 
von & 8 des Gesetzes vom 29sten September 1834 über deren Er- 
richtung 
— aus welchen Mitgliedern der beiden Kammern der ständische Ausschuß 
zu deren Verwaltung dermalen zusammengesetzt ist 
Staatsschuldencassenscheine, inländische dreiprocentige, zum Vermögens- 
bestande der Hauptstaatscasse gehörende, — Gesetz über deren Um- 
wandlung in 5 Procent Zinsen tragende Staatspapiere 
— unter welchen Bedingungen deren Emittirung erfolgen soll 
— dreiprocentige, vom Jahre 1844, — deren Eintauschung gegen drei- 
procentige landschaftliche Obligationen der Anleihe vom Jahre 1830 
Stadtgerichte — inwieweit das dabei angestellte Versonal vom Staate mit 
übernommen wird 
Statut des erbländischen ritterschaftlichen Ereditvereins — Nachtrag dazu . 
Statuten der Ehemnitzer Stadtbank, s. Chemnitz. 
— der Leipziger Vorschußbank, s. Leipzig 
Stempel — Verfahren wegen Feststellung F.S desfallsigen Betrags bei Al- 
manachs und Kalendern 
Stettin, Stadt, — Concession der vasigen urrnencherungsgcfscan 4 An- 
nahme von Brandversicherungen in hiesigen Landen . 
SteuernundAbgaben—derenpunctltcheEmzcehungbetr.. 
— — deren Erhebung im Jahre 1849 nach Anleitung des Finanz= 
gesetzes vom 20sten Juni 1846 
s. Einkommensteuer — Gewerbe-- und Personalsteuer — — Grund- 
steuer — Rechnungen. 
— — 
  
Tag. 
5 Aug. 
18 Noo. 
21 Juli 
5 April 
3 Jan. 
23 Nov. 
— 
-7 - 
(14 Nov. 
23 Nov. 
23 Nov. 
3 Nov. 
4 Nov. 
31 Juli 
— 
— 
11 Nov. 
23 Nov. 
11 Oct. 
27 März 
14 Dee. 
11 Mai 
18 Dee. 
  
Seite. 
274 
147 
55 fg. 
3fg. 
298 
299 
303 fg. 
321 
298 
1n 
S 
u 
203 
158 fg. 
160 fg. 
286 fg. 
300 
201 
23. 
360 
133 
349 fg. 
  
  
Paragraph. 
1—4 
18—21 
22 
14 
1,2
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.