(XXIX)
Steuersatz für inländischen, aus Rüben erzeugten Rohzucker ..
Strafgelder, den Gerichtsherren zeither zukommende, — gehen T auf
den Staatsfiscus über .
Strafverfahren bei Preßvergehen, 31 Preßvergehen.
Syrop, ausländischer, — welcher Eingangszoll von selbigem zu erheben ist
T.
Tarif — Zoll= — . Zolltarif.
Taxe, s. Arzneientare.
Todtenscheine wegen der im Königreiche Sachsen versterbenden Schwedischen
und Norwegischen Upterthanen — in welcher Maaße sie auszustellen
und an welche Behörde sie einzureichen sfind
Triest, Stadt, — Concession für die dasige Feuerversicherungsgesellschaft zu
Annahme von Brandversicherungen in hiesigen Landen .
u.
Universitätsgericht zu Leipzig, s. Leipzig.
Untergerichte, s. Gerichtsverfassung.
Unterstützungen, an im Dienste verunglückte Communalgardisten und deren
Wittwen und Waisen zu gewährende, — nach welchen Grundsätzen da-
bei zu verfahren ist . .
Untersuchungen in Preßfachen — deren Niederschlagung
— wegen gewisser Verbrechen, welche vor dem 19ten März 1848 begangen
worden sind, eingeleitete, — deren Niederschlagung
— — Verbindlichkeit der Gerichte zur Gewährung der darin ewachsenen
Vertheidigungskosten
— wegen Vergehungen in Preßsachen und sonst einzuleitende, — Ver-
pflichtung der Gerichtsbehörden zu amtlicher Einschreitung dabei
— und Verhaftnehmungen — das den Appellationsgerichten zuge-
wiesene Befugniß, auch ohne vorgängige Beschwerde deren Einleitung
anzuordnen, fällt künftig in Ansehung der §& 1 des Gesetzes vom 18ten
November 1848 angegebenen Verbrechen hinweg.
Untersuchungshaft — steht dem Angeschuldigten gegen die Anlegung und
Fortdauer derselben das Rechtsmittel der Appellation zu?
Untersuchungskosten — werden künftig vom Staatsfiscus übertragen .
V.
Verbrechen, vor dem 19ten März 1848 begangene, — welche Kategorie der-
selben der Amnestie unterworfen worden ist
— in §# 1 des Gesetzes vom 18ten November 1848 über das Strafoer-
fahren in Preßsachen erwähnte, — das den Appellationsgerichten nach
der Verordnung vom 28sten März 1835 zugewiesene Befugniß,
auch ohne vorgängige Beschwerde die Einleitung von Untersuchungen
und Verhaftnehmungen anzuordnen, fällt künftig bei selbigen hinweg
— inwiefern die Appellationsgerichte bei den in § 67 des obgedachten
Gesetzes erwähnten Verbrechen Vortrag an das Zustizninisierium zu
erstatten haben .
Tag.
7 Juli
23 Nov.
7 Juli
3 Jan.
14 Dec.
28 Sept.
23 März
17 April
11 Mai
4 Juni
27 Dec.
6 Nov.
23 Nov.
17 April
27 Dec.
Seite.
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Paragraph.
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