Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

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2) In der wichtigen Angelegenheit der Auswanderung werden Wir ganz im Sinne 
der in der Schrift vom 13ten November d. J. niedergelegten ständischen Beschlüsse ver- 
fahren, und es hat sich Unser Ministerium des Innern zu dem Ende bereits mit den verschie- 
denen Auswanderungsvereinen im Lande in Verbindung gesetzt und eine Vereinigung derselben 
angebahnt. " 
3) Die Erledigung der in der ständischen Schrift vom 14ten November d. J. er- 
wähnten Chemnitz-Riesaer Eisenbahnangelegenheit wird durch thunlichste Beschleunigung 
der mit den Organen dieser Eisenbahngesellschaft angeknüpften Verhandlungen ohne Zweifel 
auf den Punct geführt werden, daß der nächsten Ständeversammlung eine bestimmte Mit- 
theilung darüber gemacht werden kann. 
4) Den ständischen Verwendungen in den Schriften vom Sten und 23sten October 
d. J. zu Gunsten der Gewehrfabrikation in Olbernhau und der Besitzer der beiden zer- 
störten Nagelfabriken ist theilweise schon entsprochen, und wird ihnen so vollständig entsprochen 
werden, als dieß die Umstände zulassen. · 
5) Die in der ständischen Schrift vom 14ten November d. J. enthaltenen Anträge 
in Beziehung auf die Klöster Marienstern und Marienthal werden Wir gründlich erwä— 
gen und im Sinne derselben alles dasjenige verfügen, wozu die Regierung berechtigt ist, 
künftig aber den getreuen Ständen weitere Mittheilung darüber zugehen lassen. 
6) Dem in der ständischen Schrift vom 2 csten September d. J. gestellten Antrage, 
es möge bei Abfassung von Gesetzen und Verordnungen in Zukunft Alles vermieden wer- 
den, was nur immer dem Volke das Verständniß der Gesetze zu erschweren geeignet ist, 
haben Wir Unsere Zustimmung ertheilt und werden demselben, soweit es immer thunlich, 
Berücksichtigung angedeihen lassen. 17 
7) Gegenstand besonderer Erwägung wird es sein, auf welche Weise bei einer künftigen 
veränderten Medicinalverfassung rücksichtlich der persönlichen Stellung der Militärärzte den in 
der Beilage zur ständischen Schrift vom 27 sten October d. J. enthaltenen Wünschen ent- 
sprochen werden kann. 
8) Bezüglich der ständischen Schrift vom 13ten November d. J., die Petition we- 
gen Aufhebung der Vorrechte der Rrttergüter betreffend, beabsichtigen Wir, über Auf- 
hebung oder Ablösung derjenigen aus dem öffentlichen und Privatrechte herrührenden Vor- 
rechte der Rittergüter, welche dieselben von dem übrigen ländlichen Grundbesitze unterscheiden, 
beim nächsten Landtage die nöthigen Gesetzvorlagen an die Kammern gelangen zu lassen, wo- 
bei zugleich darauf Bedacht genommen werden soll, daß die dem Staate selbst, Privaten oder 
Corporationen zustehenden gleichen Berechtigungen nach den nämlichen Grundsätzen beurtheilt 
werden. « 
9) Anlangend die, auf Anlaß einer Petition von 23 Gemeinden der Amtslandschaft 
Augustusburg, ständischer Seits bevorworteten Erleichterungen bei Abgabe von Nutzhölzern aus 
Staatswaldungen zum Besten der Holzwaarenfabrikation im Erzgebirge, so sind die betreffenden
	        
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