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17) Die mittelst der ständischen Schriften vom 15ten November d. J. übergebenen,
auf Aufhebung und beziehendlich Ablösung der Feudallasten und des sogenannten Hufen-
geldes gerichteten Petitionen werden der beantragten Erwägung unterstellt werden.
18) Die in der ständischen Schrift vom 1 4ten November d. J. in Betreff der Immo-
biliarbrandversicherung enthaltenen Anträge werden sorgfältiger Erörterung unterworfen und,
soweit thunlich, wird das Resultat der nächsten Ständeversammlung eröffnet werden. Des-
gleichen wird
19) die mittelst der ständischen Schrift vom 15ten dieses Monats an Uns gelangte Pe-
tition wegen Aufhebung der Cavillereibannrechte bei Eutwerfung eines dießfallsigen Gesetzes
die geeignete Beachtung finden. ·
20)DemindcrståndischenSchriftvom1«ltenNovcmberd.J,gestelltenAntrage,die
Regierung wolle bei der Centralgewalt auf energische Intercession zu Gunsten der deutschen
Ehre, Freiheit und Nationalität in Oesterreich mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln
dringen, ist bereits vor Uebergabe der ständischen Schrift durch eine in diesem Sinne erlassene
Weisung an Unsern Bevollmächtigten zu Frankfurt a. M. entsprochen worden.
Wir verbleiben Unsern getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan
und haben zu Urkund alles dessen gegenwärtigen, in das Gesetz- und Verordnungsblatt auf—
zunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserm Königlichen Siegel
bedrucken lassen.
Gegeben zu Dresden, am 17ten November 1848.
Friedrich August.
D. Alexander Karl Hermann Braun.
D. Ludwig Karl Heinrich v. d. Pfordten.
Robert Georgi.
Martin Gotthardt Oberländer.
Carl Friedrich August Treusch von Buttlar.
Letzte Absendung: am 29sten November 1848.