XIX
Vereine und öffentliche Versammlungen — inwiefern die Gerichtsbehörden
zu strafrechtlicher Verfolgung der darin verübten Vergehungen
von Amtswegen verbunden sind .
— welche als verboten zu betrachten sind — Verantworilichkeit
für Aeußerungen oder Handlungen in einem Vereine
— wer zu Stiftung derselben berechtigt ist — Anzeige von der Zusammenberufung
der Versammlung an die Polizeibehörde
— Verbot gegen das Erscheinen der Theilnehmer mit Waffen i in selbigen —
Contraventionsstrafen
— das den Militärpersonen desfalls zustehende Recht kann suspendirt
werden
— welches Gericht bei untersuchungen wegen gesetzwidriger Vorträge
oder Aeußerungen darin als zuständig zu betrachten ist
politische, — inwiefern der Gebrauch der Kicchen hierzu nicht zu
gestatten ist
Vereins= und Versammlungsrecht — Gesetz über dess en Gewährleistung
Verfahren -— Straf= — bei Preßvergehen, s. Preßvergehen.
Verfas sungsurkunde vom 4ten September 1831 — provisorisches Geies
über einige Abänderungen derselben . .
Berfassungsw erk der deutschen Bundesregierungen, s Deut schland.
Vergehen, in Art. 84 und 94 des Criminalgesetzbuchs verpönte, — Ver—
pflichtung der Gerichtsbehörden zur amtlichen Einschreitung in deefallsigen
Fällen. .
Verhaftnehmungen, . Untersuchungen.
Verläge, in minder wichtigen Criminalsachen erwachsene, — nach welchen
Grundsätzen deren Restitution erfolgen soll
Vertheidiger — sind in minder wichtigen Untersuchungssachen nicht von
Amtswegen zu bestellen.
Vertheidigungskosten — inwieweit die untersuchungsgerichte zu deren Gewährung
verbunden sind . . . .
Voigt, Commisstonsrath, s. Commission.
Volksbewaffnung, s. Communalgarde.
Volksversammlungen — wer zu deren Berufung berechtigt ist — Erforderniß
der Zusammenberufung
— Anzeige vor der Zusammenberufung derselben an die Polizeibehörde –
wem selbige obliegt
— den Theilnehmern ist das Erscheinen mit W Waffen in felbigen nicht gestattet
— Contraventionsstrafen ..
Vorschußbank in Leipzig, s. Leipzig.
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W
Wahl der Nationalvertreter für das zwischen den deutschen Regierungen und
dem Volke zu Stande zu bringende Verfassungswerk — in welcher
Weise selbige erfolgen soll.
— Erläuterungen hierzu — Wahlcommissarien
— BVeerzeichniß über die Wahlbezirke .
— — desfallsige Ergänzungswahl für den lsten Bez zirt
Tag.
4 Juni
14 Nov.
18 Nov.
15 Nov.
14 Nov.
15 Nov.
10 April
17 April
20 April
18 Dec.
305
257
289 fg.
219 fg.
139
136
135 fg.
290
25 fg.
33 fg.
53 fg.
39 fg.
358 fg.
Paragraph.
2—4
5—9
10, 11
12
10
5 u. 6
7 u. 8
10 u. 11