Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

(XXXIL) 
  
Wahlen der Abgeordneten zum ordentlichen Landtage 1849 — deren Veran- 
staltung . . . 
—-BestellungvonRegierungscommissarienhierzu. 
— der Gemeindevertreter — Gesetz hierüber 
und zwar: 
— AUAnnmittelbarkeit derselben — Aufhebung der entgegenstehenden gesetz- 
lichen Bestimmungen 
— Ausführung der Wahlen — Dauer der Mitgliedschaft der jetzt ge- 
wählten Gemeindevertreter 
— Aufhebung der Beschränkungen wegen der Gonisonsrerschedenhei — 
Vollziehung dieses Gesetzes 
— der bei Preßvergehen zu verwendenden Geschwornen — in welcher 
Weise selbige bewerkstelligt werden soll 
— (. Ergänzungswahlen. 
Wechselcours in Leipzig — soll wöchentlich an drei bestimmten Tagen an- 
gezeigt werden 
tiven der Städte Altenberg, Altgeißing, Königstein, Radeberg und der 
Bezirke des Justizamts zu Pirna und des Gerichts zu Lockwit ange- 
drohten Rechtsnachtheile — findet nicht Statt 
Wittwen und Waisen der im Dienste verunglückten Communalgardisten — 
deren Anspruch auf Unterstützung ... 
Z. 
Zeitschriften — deren Herausgabe — Wegfall der Concessionseinholung da— 
bei — Namhaftmachung des Herausgebers oder verantwortlichen Re- 
dacteurs — Aufnahme örtlicher Anzeigen gegen Insertionsgebühren 
— Acdbgabe von Exemplaren davon an gewisse Behörden — in welchem 
Falle deren Unterdrückung ausgesprochen werden kan 
— aaußerhalb der deutschen Bundesstaaten erschienene, — die Vorschrift, daß 
es zu deren Vertriebe in hiesigen Landen der Einholung ausdrucklicher 
Erlaubniß bedürfe, wird wiederum aufgehoben. 
Zinsherren, s. Besitzveränderungen. 
Zollsatz für eingehenden ausländischen Zucker und Syrop 
Zolltarif für die Jahre 1846 bis 1848 — von welchen darin zusgibe 
Waaren erhöhte Bollsätze künftig zu entrichten sind . 
— bleibt vom Isten Januar 1849 an bis auf Weiteres in Kraft. 
Zschopenthaler Blaufarbenwerk, s. Pfannenstieler Blaufarbenwerk. 
Zucker, ausländischer, — welcher Eingangszoll von selbigem zu erheben ist 
— (. Rübenzucker. 
  
  
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die in den Sparcassenregula- 
Tag. 
21 Nov. 
21 Nov. 
7 Dec. 
13 Dee. 
17 Nov. 
1 Mai 
7 Juli 
30 Sept. 
4 Nov. 
7 Juli 
  
Seite. 
271 
271 fg. 
340 
343 
275 fg. 
NM 
277 
308 fg. 
323 fg. 
359 
5 fg. 
9 
164 
186 
188 
342 
191 fg. 
20 fg. 
129 fg. 
144 
189 fg. 
199 fg. 
144 
  
Paragraph. 
1 u. 2 
3—7 
8u. 9 
77 
17 
18 
21 
18
	        
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