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Was vorstehend von den Staatsanwälten und Ober-Staatsanwalte gesagt ist, gilt auch
von den Gehülfen und Substituten derselben, deren Ernennung, soweit sie nöthig, dem
Justizministerio § 3 des Gesetzes vom 1 Sten November 184 8 vorbehalten ist.
Dresden, den 23sten November 184 8.
Ministerium der Justiz.
D. Braun.
Verzeichniß
der angemeldeten Stimmberechtigten.
Nummer
des Name Stand und Wohnort Bemerkung
e
» des Angemeldeten. desselben. des Wahlausschusses.
Stimmzettels.
120 Gottlieb Bähr, Gutsbesitzer in Strehla. Hat abgestimmt.
121 Christian Müller, Häusler daselbst. *)
122 Gottfried Schmidt, Häusler daselbst. Ist nicht stimmberechtigt.
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6
*) Bleibt leer, weil er den Stimm-
zettel nicht abgegeben hat.
1
1848.
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