Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

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Was vorstehend von den Staatsanwälten und Ober-Staatsanwalte gesagt ist, gilt auch 
von den Gehülfen und Substituten derselben, deren Ernennung, soweit sie nöthig, dem 
Justizministerio § 3 des Gesetzes vom 1 Sten November 184 8 vorbehalten ist. 
Dresden, den 23sten November 184 8. 
Ministerium der Justiz. 
D. Braun. 
Verzeichniß 
der angemeldeten Stimmberechtigten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nummer 
des Name Stand und Wohnort Bemerkung 
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» des Angemeldeten. desselben. des Wahlausschusses. 
Stimmzettels. 
120 Gottlieb Bähr, Gutsbesitzer in Strehla. Hat abgestimmt. 
121 Christian Müller, Häusler daselbst. *) 
122 Gottfried Schmidt, Häusler daselbst. Ist nicht stimmberechtigt. 
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*) Bleibt leer, weil er den Stimm- 
zettel nicht abgegeben hat. 
1 
1848. 
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