Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

(341) 
(beseh-und Verordnungsblalt 
für das Königreich Sachsen, 
Z tes Stück vom Jahre 1848. 
     
  
  
108) Deeret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcassenanstalt in Altenberg; 
vom 25sten November 1848. 
W9 Friedrich August, von GEOTTSES Gnaden König 
von Sachsen 2c. 2c. 2c. 
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien des Innern 
und der Justiz die von dem Stadtrathe zu Altenberg in Uebereinstimmung mit den Stadt- 
verordneten daselbst beabsichtigte Errichtung einer von der Stadtgemeinde zu vertretenden 
Sparcassenanstalt für die Stadt und die Umgegend derselben genehmigt und dem dafür ent- 
worfenen Regulative, welches in den §§ 13, 16, 17 und 18 einige Abweichungen von dem 
gemeinen Rechte enthält, Unsere Bestätigung mit der Wirkung ertheilt haben, daß dem In- 
halte desselben von Allen, die es angeht, auf das Pünctlichste nachgegangen werden soll. 
Urkundlich ist hierüber dieses 
Deeret 
ausgefertigt und unter Beidrückung Unseres Königlichen Siegels von Uns eigenhändig unter- 
schrieben worden. 
Dresden, am 25sten November 1848. 
Friedrich August. 
Martin Oberländer. 
D. Alerander Karl Hermann Braun. 
  
1848. 66
	        
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