Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

   
Gesetzund Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
Zie Stück vom Jahre 1848. 
  
—MO0 Bekanntmachung, 
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zu einem 
außerordentlichen Landtage betr.; 
vom oten März 1848. 
Se. Königliche Majestät haben beschlossen, zu einem außerordentlichen Landtage die getreuen 
Stände auf den 20sten jetzigen Monats März in die Residenzstadt Dresden einberufen 
zu lassen. Allerhöchstem Befehle gemäß, wird dieses, und daß an die Mitglieder beider 
ständischer Kammern noch besondere Missiven deshalb ergehen werden, hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. · 
Dresden,am9tenMärz1848. 
Gesammtministerium. 
von Koenneritz. von Zeschau. 
v. Weber. 
I10) Bekanntmachung, 
vom 4ten März 1848. 
Nüe zu der durch Verordnung vom 30sten October 1847 publicirten vierten Auflage 
der Arzneientare für hiesige Lande in diesem Monate ein Nachtrag erschienen ist, so wird 
1848. 4
	        
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