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13) Bekanntmachung,
die Ernennung eines Wahlcommissars für den #1sten bäuerlichen Wahlbezirk
betreffend;
vom 10ten März 1848.
I Z
Im 2 lsten bäuerlichen Wahlbezirke ist die Wahl eines Landtagsabgeordneten und dessen
Stellvertreters wegen neuerlich eingetretener Erledigung der Stelle des Landtagsabgeordneten
nöthig und zu Leitung des Wahlgeschäfts ist
der Kloster-Syndicus Herrmann Just zu Zittau
bestimmt worden; daher solches hierdurch bekannt gemacht wird.
Dresden, am 10ten März 1848.
Ministerium des Innern.
In interimistischer Verwaltung
Dr. F. Zschinsky.
Pursch.
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Letzte Absendung: am 18ten März 1848.