Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

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13) Bekanntmachung, 
die Ernennung eines Wahlcommissars für den #1sten bäuerlichen Wahlbezirk 
betreffend; 
vom 10ten März 1848. 
I Z 
Im 2 lsten bäuerlichen Wahlbezirke ist die Wahl eines Landtagsabgeordneten und dessen 
Stellvertreters wegen neuerlich eingetretener Erledigung der Stelle des Landtagsabgeordneten 
nöthig und zu Leitung des Wahlgeschäfts ist 
der Kloster-Syndicus Herrmann Just zu Zittau 
bestimmt worden; daher solches hierdurch bekannt gemacht wird. 
Dresden, am 10ten März 1848. 
Ministerium des Innern. 
In interimistischer Verwaltung 
Dr. F. Zschinsky. 
Pursch. 
  
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Letzte Absendung: am 18ten März 1848.