Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

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Zweiter Bezirk: 
Die hiernach übrig bleibenden Orte des Landgerichtsbezirks Löbau und das zum Justiz- 
amtsbezirke Stolpen gehörende Dorf Beyersdorf. 
Der Sitz der Bezirkswahldeputation ist Löbau. 
  
Dritter Bezirf: 
Sämmtliche Orte des Landgerichtsbezirks Budissin mit Ausschluß der im vierund- 
zwanzigsten Wahlbezirke benannten, sowie der Stadt Königsbrück und der zur Justizcanzlei 
Königsbrück gehörenden Ortschaften. 
Der Sitz der Bezirkswahldeputation ist Budissin. 
  
Vierter Bezirk: 
Die Orte des Justizamtsbezirks Camenz, die Stadt Königsbrück und die unter 
die Justizcanzlei zu Königsbrück gehörenden Ortschaften, sowie der Justizamtsbezirk 
Hayn, die zum Kreisamte Meißen gehörenden, rechts der Elbe gelegenen Orte und der 
Landgerichtsbezirk Oschatz mit Ausschluß von Deutsch= und Wendisch-Luppe. 
Der Sitz der Bezirkswahldeputation ist Hayn. 
  
Fünfter Bezirf: 
Deutsch= und Wendisch-Luppe, der Landgerichtsbezirk Wurzen, die Justizamts- 
bezirke Mutzschen, Mügeln, Grimma und der Justizamtsbezirk Colditz mit Aus- 
schluß der im achten Wahlbezirke aufgeführten Ortschaften. 
Der Sitz der Bezirkswahldeputation ist Grimmg. 
  
Sechster Bezirkt: 
Die Stadt Leipzig und die Orte: 
Burgaue, Gohlis, Reudnitz, Straßenhäuser bei 
Brandvorwerk, Leutzsch, Sellerhausen, Volkmarsdorf, 
Connewitz, Lindenau, Stötteritz. Volkmarsdorf. 
Eutritzsch, Neusellerhausen, Straßenhäuser am 
Thonberge, 
Der Sitz der Bezirkswahldeputation ist Leipzig.
	        
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