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des Innern bedürfen solle, sondern die Erlaubniß dazu eben so, wie daselbst wegen der
Steindruckereien bestimmt ist, von den Ortsobrigkeiten ertheilt werden könne, von welchen
letztern aber jedesmal gleichzeitig davon Anzeige an die Kreisdirection zu erstatten ist.
Dresden, am 14ten April 1 848.
Ministerium des Innern.
Oberländer.
Kuhn.
— 32) Verordnung
zu Bekanntmachung des, wegen Aufhebung der seit dem Jahre 1819 erlassenen
Ausnahmegesetze, unter dem 2ten April 1848 gefaßten Bundesbeschlusses;
vom 15ten April 1848.
Wog, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König
von Sachsen rc. 2c. 2c.
verkünden hiermit, wie die deutsche Bundesversammlung in ihrer 27sten Sitzung vom 2ten
April dieses Jahres den Beschluß gefaßt hat:
„daß, nachdem die seit dem Jahre 1819 erlassenen sogenannten Ausnahmegesetze
des deutschen Bundes unter veränderten Umständen bereits allenthalben außer
Wirksamkeit getreten, dieselben für sämmtliche Bundesstaaten aufgehoben, mithin
als bereits völlig beseitigt zu betrachten, und wo es noch erforderlich befunden
werden sollte, darüber die nöthigen Bekanntmachungen zu erlassen seien“.
Indem Wir, nach § 89 der Verfassungsurkunde, die Bekanntmachung dieses Bundesbeschlus-
ses verfügen, heben Wir, in dessen Gemäßheit, sowie mit Bezugnahme auf den durch die
Verordnung vom gten März d. J. bereits veröffentlichten Bundesbeschluß vom Zten März
d. J., das Mandat vom 13ten November 1819 (Gesetzsammlung Seite 229), das Man-
dat vom 2 1sten März 1825 (Gesetzsammlung Seite 67), die Bekanntmachung vom 7ten
December 1831 (Gesetzsammlung Seite 355), die Verordnung vom 24ften Juli 1832
(Sammlung der Gesetze und Verordnungen Seite 389), die Verordnung vom 24sten No-
vember 1832 (ebenda Seite 469), die Verordnungen vom 4ten December 1834 (Samm-
lung der Gesetze und Verordnungen Seite 471), die Verordnung vom 2ten Januar 1835
(Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 7), die Verordnungen vom 6ten Juli 1835 (Gesetz-
und Verordnungsblatt Seite 388 und 389), die Verordnung vom äten Juli 1836 (Gesetz-
und Verordnungsblatt Seite 168), die Verordnungen vom 2ten Januar 1841 (Gesetz-