Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

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für den Bezirk des Appellationsgerichts Budissin 
der Advocat Edelmann zu Budissin, 
und 
für den Bezirk des Appellationsgerichts Zwickau 
der Advocat Facilides zu Plauen, 
bestellt worden ist, so ist nunmehr auch die § 9 des Preßgesetzes enthaltene weitere Vorschrift, 
wonach von allen im Königreiche Sachsen erscheinenden Zeitschriften unentgeldlich ein Eremplar 
eines jeden Stücks, Hefts, oder Blatts an den Staatsanwalt des Bezirks mit derselben Be- 
schleunigung zu senden ist, mit welcher die Ausgabe an die Abonnmenten erfolgt, zu beobachten. 
Dresden, am 2ten Januar 1849. 
Ministerium des Innern. 
Oberländer. 
Kuhn. 
  
Lette Absendung: am 12ten Januar 1849.
	        
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