Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

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betreffend, vom 7ten December 1837 angegebenen, in der Beilage unter A. aufgeführten 
Unterofficierschargen einige in Wegfall gekommen, andere an deren Stelle getreten oder mit 
veränderten Namen belegt worden. 
Gegenwärtig bestehen diese Chargen aus den in der Beilage unter B. nach ihren Rang- 
und dienstlichen Stellungen aufgeführten Militärpersonen. 
Diese Veränderung wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 2 sten December 1849. 
Kriegs-Ministerium. 
Wachmeister, 
Feldwebel, 
Regiments= und Wirthschaftssecretäre, 
Oberfeuerwerker, 
Portepeejunker, 
Roßärzte, 
Stabstrompeter, 
Musikdirectoren, 
Stabs= und Brigadesignalisten, 
Compagnieärzte, 
Standarten= und Fahnenträger, 
Profoße und 
Wirthschafts= und Compagniefouriere. 
Rabenhorst. 
Eckelmann. 
Unterärzte, 
Roßärzte, 
Wirthschaftsseeretäre, 
Wachmeister, 
Feldwebel, 
Oberfeuerwerker, 
Portepeejunker, 
Stabstrompeter, 
Stabs= und Bataillonssignalisten, 
Stabswachmeister, 
Fahnenträger, 
Profoße, 
Stabs-, Brigade-, Regiments-, Bataillons-, 
Wirthschafts-, Schwadrons-, Compagnie- 
Fouriere und 
Gerichtsschreiber. 
 
	        
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