Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

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Landesältesten oder dem Landesbestallten vollzogene, vom Syndicus und vom Cassirer contra- 
signirte Schuldverschreibungen gewährt. 
10. Die zu den Acten zu bringenden Entwürfe der Schuldverschreibungen, Pfandscheine Concepte der 
2c. sind stets am Rande von mindestens drei Directoren zu paraphiren. Documente. 
# 11. Alle Papiere, welche als Pfand angenommen werden können, können auch von der Ankauf von 
Bank gekauft werden; es ist hierbei jedoch stets nach § 99 der Bankstatuten zu verfahren. Papieren. 
Budissin, am 9ten April 1850. 
Die Stände des Landkreises des Königlich Sächsischen 
Markgrafthums Oberlaufitz 
durch: 
Heinrich Erdmann August von Thielau. 
  
Pfandbrief 
der landständischen Hypothekenbank des Königlich Sächsischen Markgrafthums Oberlausitz 
Litt üd1Aber No. . .. 
................ Thaler. 
Dieser Pfandbrief üer .. Thaler Capital im Vierzehnthalerfuße gewährt 
dem Inhaber einen jährlichen, gegen Rückgabe der mit demfelben ausgegebenen Zinsscheine, 
bei der Cafse der Hypothekenbank zu Budissin zur jedesmaligen Verfallzeit zahlboren Zinser- 
trag vo .. nFhalern vom Hundert. Für die richtige Bezahlung der Zinsen und die 
statutenmäßige Realistrung des Capitals haften die der Bank nach Höhe der ausgegebenen 
Pfandbriefe verpfändeten Grundstücke unter Garantie der Stände des Landkreises. 
  
Landständische Hypothekenbank des Königl. Sächs. Markgrafthums Oberlausitz. 
N. N. N. N. N. N. 
Director. Director. Syndicus.
	        
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