Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

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der Verfassungsurkunde vom Aten September 1831 beftehenden Stände in derselben Zu- 
sammensetzung, in der sie zu dem außerordentlichen Landtage des Jahres 1848 versammelt 
waren, Behufs der Berathung und Beschlußfassung über ein neues Wahlgesetz und einige 
andere durch das Staatswohl dringend gebotene Maaßregeln zu einem ordentlichen Landtage 
auf den 1sten Juli dieses Jahres in die Residenzstadt Dresden einzuberufen. 
Allerhöchstem Befehle gemäß wird dieß und, daß an die Mitglieder beider Kammern noch 
besondere Missiven deshalb ergehen werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 3ten Juni 1850. 
Gesammtministerium. 
D. Zschinsky. von Friesen. 
Roßberg. 
  
. 35) Bekanntmachung, 
die Wiederaufhebung des Kriegsstandes in Dresden und Umgebung betreffend; 
vom 3ten Juni 1850. 
Des Gesammtministerium hat beschlossen, den mittelst Bekanntmachung vom Sten Mai 
vorigen Jahres über die Residenzstadt Dresden und deren Umgebung im Kreise von drei 
Meilen verhangenen Kriegsstand wiederum aufzuheben, was hierdurch zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht wird. 
Dresden, den 3ten Juni 1850. 
Gesammtministerium. 
Dr. Ferdinand Zschinsky. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
Bernhard Rabenhorst. 
Richard Freiherr von Friesen. 
Johann Heinrich August Behr. 
Roßberg.
	        
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