Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

(XVI) 
  
Processe — inwiefern die Gemeinden in gewissen hällen von Syndicen darin 
zu vertreten sind 
Prüfungen der Candidaten des höhern Schuianis — t „ dem dier- 
über erlassenen Regulative 
R. 
Rang der Eisenbahndirectoren — was hierüber festgesetzt worden ist. 
Receß, s. Grenzreceß. 
Rechtssätze des Oberappellationsgerichts in Bezug auf Unterzeichnung von Ur- 
kunden und Vertretung der Gemeinden in Proeessen durch Syndicen 
Recurse, gegen die Wegnahme verbotener Zeitschriften eingewendete, — inwieweit 
selbige zulässig sind .... 
Regierungscommissare, s. Commissare. 
Regulativ vom 12ten December 1848 wegen der Prüfungen der Candidaten 
des höheren Schulamts — Nachtrag dazu 
Renten, s. Ablösungsrenten. 
Requisitionen in Strafrechtsfällen — Uebereinkunft mit der Grobherzoglich 
Hessischen Regierung wegen Vergütung der Kosten dabei 
Reserve, s. Dienstreservemannschaften. 
Risse über unterirdische Kohlenwerke — aus welchen Gründen selbige von ver- 
pflichteten Markscheidern anzufertigen sind . 
Rittergüter, an den Grenzen des Königreichs Sachsen und des Herzogthums 
Sachsen= Altenburg qelegene, — Uebereinkunft wegen Regelung der Ver- 
hältnisse der desfallsigen im gegentheiligen Staatsgebiete besindlichen 
Zubehörungen an Grundstücken, Gerechtsamen 2c. . 
Rübenzuckermlandqchet—Cteuersatzdafur. . . 
S. 
Schifferpatente — deren Rückgabe nach erfolgtem Ableben der Inhaber derselben 
Schlachtsteuer — inwiefern die in dem Gesetze vom Hten Juni 1840 zeit— 
weise bewilligten desfallsigen Ermäßigungen und Befreiungen vom lsten 
October 1850 an wiederum in Wegfall gelangen. 
— CECrhöhung dieser Steuer von dem aus den Zollrereinsstaaten zum Handel 
oder Verbrauche nach Sachsen eingehenden Fleischwert 
— Crhöhung derselben. 
Schleifen — das hierauf bezügliche Bannrecht wird aufgehoben . 
Schriftenstempel — welcher außerordentliche Zuschlag dazu zu verwenden ist 
Schüler der zum Nessort des Ministerii des Innerngehörigen Unterrichtsanstal— 
ten — in welcher Weise die Armuthszeugnisse für selbige auszustellen sind 
Schuloverschreibungen, bei der Vorschuß= und Leihanstalt zu Camenz vor- 
kemmende, — welcher Stempelimpost hiervon zu entrichten it 
Schulverhältnisse derjenigen Parochien, zu welchen Königlich Sächsische und 
Herzoglich Altenburgische Unterthanen gehören, — Receß hierüber 
Sparbank, s. Oberlausitz. 
1850. 
  
Tag. 
23 Febr. 
15 April 
19 Dec. 
9 Febr. 
23 Febr. 
3 Juni 
15 April 
8 Juli 
19 Juni 
5 Dec. 
. 24 Jan. 
27 Juni 
20 Dec. 
(1 Sept. 
28 Sept. 
13 Dec. 
14 Dec. 
19 Febr. 
13 Sept. 
3 Nov. 
1849 
18 Dec. 
1850 
5 Dec. 
  
1 Seite. 
196 
89 fg. 
291 
196 
196 
143 
89 fg. 
181 fg. 
177 g. 
277 fg. 
12 
175 
289 
221 fg. 
246 fg. 
2 
273 
274 
18 
211, 
254 
1 fg. 
280 fg. 
215 
3 
  
Paragraph. 
1—15 
1—3 
1—6 
14
	        
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