Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

(INXIl,) 
  
Sparcassen, s. Hartha — Königsbrück — Liebertwolkwitz — Limbach — 
Taucha. 
Spielkartenstempel — welchen erhöhten Sätzen derselbe künftig unterwor- 
fen ist .. . ..... 
Sporteln, rückständige, deren Verjährung nach dem Gesetze vom 12ten De- 
cember 1849 nabe bevorsteht, — Anweisung der Gerichtsbehörden zu 
rechtzeitiger Erlassung von Zahlungsauflagen zu deren Berichtigung 
Staatspapiere, im Besitze von Kirchenärarien befindliche, — inwiefern das 
Cultusministerium deren Aufbewahrung in seinen Cassen der Sicherheit 
halber übernimit . 
Staatsschulden — Neuwahl für den Ausschuß zu deren Verwaltung 
Staatstelegraphen, electro-magnetische, zwischen Dresden und Leipzig errich- 
tete, — Bestimmungen über deren Benutzung 
Vertrag hierüber zwischen den Regierungen von Sachsen, Hesierreich 
Preußen und Bayern 
Stände, s. Kammern — Landtag. 
Statistisches Büreau — wird mit dem Ministerio des Innern verbunden 
Statuten der landständischen Hypothekenbank in der Oberlausi — Abänder- 
ungen derselben . 
des erbländischen, ritterschaftlichen Creditverein“ — Nachtrag dazu 
Steinkohlengruben — inwiefern die Risse hierüber von verpflichteten Mark- 
scheidern zu fertigen sind 
Stempelimpost — bis zu welchem Betrage die bei der Vorschuß- und Leih— 
anstalt zu Camenz vorkommenden Schuldverschreibungen und Bürgschaften 
hiervon nur befreit sind ..... .... 
Stempelpapier — welchen Behörden dessen Verkauf künftig gestattet ist 
Stempelsteuer — Gesetz wegen Erhebung eines außerordentlichen Zuschlags 
zu selbiger 
Ausführungsverordnung dazu 
— deren Erhöhung. 
— 
Sterbelehn und dessen Beweis — inwiefern eine gewisse hierauf bezügliche in 
dem Generale vom 3ten November 1751 enthaltene Bestimmung auf- 
gehoben wire MP MII) 
Steuer, vom inländischen Rübenz ucker zu entrichtende. — Höhe derselben 
Steuern und Abgaben — nachträgliche Zustimmung der Kammern zu der 
vom Ende des Monats April 1849 bis zu Ende des Monats April 
1850 angeordneten Forterhebung derselbern 
— Gesetz über deren Erhebung auf die Zeit vom *7 Mai bis 
mit ZIsten August 1850 . 
Ausführungsverordnung dazu 
— Gesetz über deren Erhebung auf die Zeit vom u Schtter 
bis mit 31sten December 1850 .. . 
Ausfuhrungsverordnungdao. 
— Gesetz über deren Erhebung in den dahren 1849—1851 
Ausführungsverordnung dazu x 
— 
— 
  
  
Tag. 
13 Sept. 
15 Aug. 
19 Jan. 
4 Jan. 
29 Aug. 
13 Sept. 
— — 
S 
2 Aug. 
17 April 
1 Mai 
19 Juni 
1849 
18 Dec. 
25 Jan. 
24 Jan. 
27 Juni 
26 April 
27 April 
— 
— 
29 Aug. 
— 
13 Dec. 
14 Deec. 
Seite. 
212, 216 
209 
11 
210 
227 fg. 
235 fg. 
197 
103 fg. 
99 fg. 
177 fg. 
  
1 g. 
213 fg., 217 
211 fg. 
215 fg. 
273 
274 
91 
91 fg. 
93 fg. 
204 fg. 
206 fg. 
272 fg. 
274 fg. 
  
  
  
  
Paragraph. 
1—34 
1—43
	        
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