Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

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MÆ 67) Bekanntmachung, 
die neue Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staats- 
schulden betreffend; 
vom 29sten August 1850. 
Necheem von den Kammern des jetzt versammelten Landtags eine Neuwahl für den Ausschuß 
zu Verwaltung der Staatsschulden vorzunehmen gewesen, ist dieselbe dahin ausgefallen, daß 
zu Mitgliedern: zu Stellvertretern: 
a) aus der ersten Kammer: 
Rittergutsbesitzer von Römer, Bürgermeister Starke, 
Regierungsrath von Zehmen, Stadtrath Pfotenhauer, 
Kammerherr von Lüttichau, Rittergutsbesitzer Meinhold, 
b) aus der zweiten Kammer: 
Stadtrath Meisel, Advocat Schäffer, 
Kammerherr von der Planitz, Oberappellationsrath von Criegern, 
erwählt worden sind. 
Zugleich haben die gedachten Mitglieder durch Wahl aus ihrer Mitte zum Vorstande 
den Regierungsrath von Zehmen und zum Stellvertreter des letztern den Stadtrath 
Meisel ernannt. 
In Gemäßheit der Vorschrift in § 17 des Gesetzes vom 29sten September 1834, die 
Einrichtung der Staatsschuldencasse betreffend, wird daher Solches andurch mit dem Bemerken 
bekannt gemacht, daß in der Person des bei der Staatsschuldencasse angestellten Buchhalters 
Friedrich August Vermann eine Aenderung nicht stattgefunden hat. 
Dresden, am 20sten August 1850. 
Finanzministerium. 
Behr. 
Geuder.
	        
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