Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

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22) Firation der Brandversicherungsbeiträge für die Jahre 1849, 1850 und 1851 
durch Bekanntmachung vom 26sten März 1849, auch wurde dem in der Landtagsschrift vom 
20sten März 1849 ausgedrückten Wunsche auf Herabsetzung der Beiträge für das Jahr 1851 
besage der von der Brandversicherungscommission mit Genehmigung des Ministeriums des 
Innern veröffentlichten Bekanntmachung vom 1 áten Februar 185 1 entsprochen, 
23) Abänderung der §§ 85 und 120 der Verfassungsurkunde durch das Gesetz vom 
31sten März 1849, 
24) Abänderung einer Bestimmung in dem Gesetze über den Gewerbsbetrieb auf dem 
Lande durch das Gesetz vom 18ten Januar 1850, 
25) der Verbindlichkeit der Berechtigten zur Annahme von Landrentenbriefen für die 
von den Verpflichteten an die Landrentenbank überwiesenen Ablösungsrenten durch das Gesetz 
vom 24fsten Januar 1850, 1 
26) der Aufhebung aller noch bestehenden Bannrechte durch das Gesetz vom 19#ten 
Februar 1850, 
27) einiger Abänderungen der Armenordnung Lom 2 2sten October 1840 durch das 
Gesetz vom 9gten März 1850, 
28) Aupfhebung der Todtenschau, ingleichen wegen der Leichenbestattungen und der Ein- 
richtung des Leichendienstes durch das Gesetz vom 20sten Juli 1850, sowie die zur Vollzieh= 
ung dieses Gesetzes unter dem nämlichen Tage erlassene Verordnung" durch welche letztere 
zugleich den in der Landtagsschrift vom 1 Zten Mai desselben Jahres gestellten besonderen An- 
trägen entsprochen worden ist, 
29) Aufhebung der provisorischen Gesetze vom 1öten November 1848 nebst den hierauf 
Bezug habenden Verordnungen durch das Gesetz vom 15ten August 1850, 
30) einiger veränderter Bestimmungen über die Ablösung der Lehngeldverbindlichkeit 
durch das Gesetz vom 1 #ten November 1850, 
31) des Vereins= und Versammlungsrechts durch das Gesetz vom 2 sten November 
1850 und die Ausführungsverordnung vom 23sten desselben Monats, welche letztere zugleich 
die in der ständischen Schrift vom 26sten October 1850 ausgesprochenen besonderen Anträge 
berlicksichtigt hat, 
32) Ablösung der Naturalleistungen an Geistliche und Schullehrer durch das Gesetz vom 
1 Oten Februar 1851, 
33) der Angelegenheiten der Presse durch das Gesetz vom 1 A4ten März 1851, wie denn 
auch den in der ständischen Schrift vom 25sten Januar desselben Jahres niedergelegten beson- 
deren Anträgen durch die unter dem 15ten März 1851 erlassene Ausführungsverordnung 
nachgekommen worden ist, 
34) Bestimmungen, die während des Urlaubs erkrankten oder verstorbenen Militär- 
personen betreffend, durch das Gesetz vom 15ten Mai 1850, in welchem die mittelst Land-
	        
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