Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

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tigung der ständischer Seits vorliegenden Erklärungen, abgeschlossenen Verträge haben Wir mit- 
telst der beziehendlich unterm 2 Ssten und 31sten Januar dieses Jahres von Uns erlassenen 
Deerete veröffentlichen und zur Ausführung bringen lassen. 
Im Allgemeinen aber hat es Uns nur zur Befriedigung gereichen mögen, daß die hohe 
Bedeutung, welche die Aneignung des großartigsten Verkehrsmittels der Gegenwart für Sach- 
sen und die unmittelbare Betheiligung des Staats bei solchem hat, auch bei dem jetzt abzu- 
schließenden Landtage gebührend gewürdigt und das Opfer, welches sie erheischt, bereitwillig 
gebracht worden ist. Wir dürfen Uns aber auch der Hoffnung hingeben, daß nächst den we- 
sentlichen Vortheilen, welche die nationalen Unternehmungen Sachsens im Eisenbahnwesen 
für den allgemeinen Verkehr zur Folge haben werden, in kurzer Zeit auch die finanzielle Ver- 
werthung der in den Eisenbahnen angelegten bedeutenden Capitalien mehr und mehr eintreten 
werde, da, insofern nicht ganz unerwartete Ereignisse dazwischen treten, die Vollendung der 
beiden, Sachsen mit Böhmen und Bayern verbindenden Staatsbahnen bevorsteht, und hier- 
durch, sowie vermittelst der dem Betriebe bereits übergebenen Leipziger Verbindungsbahn das 
Ziel erreicht ist, daß die bedeutendsten Verkehrszüge durch Sachsen eine ununterbrochene Schie- 
nenverbindung finden. Die Scchsisch-Schlesische Staatsbahn, mit welcher contractlich zu- 
gleich der Betrieb der Löbau-Zittauer Bahn zu übernehmen war, ist zur Zeit in erfreulicher 
Entwickelung ihres Betriebsumfangs begriffen, und werden Wir bei der Wichtigkeit, welche 
im Interesse Sachsens einer südlichen Fortsetzung der hier fraglichen Eisenbahnlinie über Rei- 
chenberg in Böhmen beigelegt werden muß, nicht allein die noch im Gange befindlichen Vor- 
arbeiten für eine in dieser Richtung herzustellende Eisenbahnverbindung ihrer Vollendung zu- 
führen, sondern auch überhaupt diese Angelegenheit, den Wünschen Unserer getreuen Stände 
entsprechend, nach Maaßgabe der über diesen von ihnen berathenen Gegenstand vorliegenden 
ständischen Schrift vom 17#ten Februar dieses Jahres fortwährend dergestalt im Auge behal- 
ten lassen, daß, soweit die Unserer Regierung hierunter ertheilte Ermächtigung reicht, der zu 
Vermeidung einer dortigen Umgehung Sachsens richtige Zeitpunkt zum Handeln nicht unge- 
nützt bleibe. 
Bei der Chemnitz-Riesaer Staatsbahn ist der Bau der noch unvollendeten Strecke so kräf- 
tig in Angriff genommen worden, daß deren Vollendung und mithin die bessere Verwerthung 
des Anlagecapitals sobald erwartet werden darf, als dieß bei der Umfänglichkeit der noch 
rückständigen Arbeiten irgend möglich ist. Die auf ständischen Antrag unternommenen Vor- 
arbeiten für eine die Verbindung der Chemnitz-Riesaer mit der Sächsisch-Bayerschen Staats- 
bahn vermittelude Linie werden ihrer Vollendung zugeführt werden. 
Soviel die Einrichtung von Staatstelegraphen anlangt, deren Erheblichkeit für die hier- 
ländischen Verkehrsverhältnisse auch Seiten Unserer getreuen Stände in erfreulicher Weise an- 
erkannt worden ist; so hat sich der öffentliche wie der Privatverkehr dieses neuen Communi- 
cationsmittels bereits in einer Weise bemächtigt, daß sich auch die diesem Institute darge- 
brachten verhältnißmäßig nicht bedeutenden Opfer in jeder Beziehung rechtfertigen werden.
	        
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