(∆ XII )
Commissare zu Leitung der Wahlen für den Landtag im dahre 1851 —
deren Bestellung Z
Communalgarden — Gesetz über deren Reorganisation
— Ausführungsverordnung hierzu
— Disciplinarregulativ für selbige
— — welche öffentliche Beamte,
darin befreit sind
Confiscation von unerlaubten Pieherzenan sen — in welchen Fällen selbige
Offlcianten und Diener vom Dienste
verfügt werden kann
Contrasignatur der Landrentenbriefe — wie selbige künftig zu bewerk-
stelligen it
Criminalgesetzbuch — Gesetz über Aufhebung der Artikel 94 und 96
desselben . .
— welche strafrechtliche Bestimmungen an deren Stelle treten
D.
Dampfkessel — einige Zusätze und Erläuterungen zu der Verordnung vom
13ten September 1849 über deren Beaufsichtigung
— welche technische Beamte mit deren Beaufsichtigung beauftragt worden
sind
Dampfschiffe, für den Personentransport auf der Elbe innerhalb des K dönig—
reichs Sachsen bestimmte, — deren Prüfung durch die hierzu bestellte
Behörde zum Behuf der Sicherstellung des Betriebs
— Verbot wider den Transport von Schießpulver und ähnlichen brenn-
baren Materien auf selbigen
— Olliegenheiten der Schiffsmannschaft,
Unglücke bedroht wiro .........
— wer auf selbigen die poliz eiliche Aufsicht führt — inwiefern etwaige
Beschwerden der Passagiere geahndet werden sollen
– Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten der Schiffsleute oder der Passa-
giere — welche Personen von der Beförderung mittelst derselben aus-
geschlossen sind
Deutsche Grundrechte — der 8 13 der hierauf bezüglichen Verordnung
vom 2ten März 1849 wegen der Angele genheiten der Ppresse wird
wiederum aufgehoben
sobald das Schiff mit einem
— — Gesetz über Aufhebung der zu Publication derselben ergangenen
Verordnung vom 2ten März 1819. .
Disciplinarregulativ für die Communalgarden
Tag.
13 Mai
30 Mai
17 Juni
9 Juli
4 Aug.
11 Aug.
19 Aug.
30 Aug.
14 Mai
14 Mai
14 Mai
10 Aug.
(14 März
115 März
15 Oct.
4 April
25 Juni
25 Juni
22 Sept.
(14 März
15 März
12 Mai
14 Mai
Seite.
125 fg.
281 fg.
283
288
306
309
317
319
175 fg.
178fg. 280
192 fg.
310 fg.
68 fg. 86
76 fg.
369 fg.
84 fg.
8
71, 86
78
127 fg.
192 fg.
Paragraph.
1—15
1—13
28
17
1—11