Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

(XV) 
  
Gewerbe — ob und in welcher Maaße künftig Prämien zu deren Aufmunter- 
ung ertheilt werden. 
Gewerbe= und bersenalsteer, im Jahre 1851 zu entrichtende, — Erlaß 
dabei 
— — — wie solche im Jahre 1852 erhoben werden soll 
Gott und göttliche Dinge — mit welcher Strafe derjenige zu belegen ist, 
welcher sich verhöhnende oder verächtliche Aeußerungen über selbige in 
Wort, Schrift u. s. w. erlaubt 
Grund= und Hypothekenbücher — aus welchen Gründen die Erwerbung 
der Chemnitz= Riesaer und der Sachsisch -Schlesischen Eisenbahn Seiten 
des Staats in selbige einzutragen ist. 
— Erläuterung zu der zum Gesetze vom Gien November 1843 
ergangenen Ausführungsverordnung vom 1bten Februar 1844 in Be- 
zug auf den nicht erforderlichen Eintrag eines den Verzicht der hypo- 
thekarischen Gläubiger auf ihr Recht an gewissen, von dem verpfän- 
deten Gute abgetrennten Flurstücken in der III. Rubrik derselben 
Grundeigenthum — Erläuterung zu § 8 des Gesetzes vom 30sten No- 
vember 1843 über dessen Theilbarkeit, in Bezug auf Vorkaufsrechte an 
Trennstücken, welche bei Dismembrationen von Grundstücken entstanden 
sind 
— — Berichtigung eines Fehlers in 4 4 des Gesetzes vom Zosten No— 
vember 1843 über Theilbarkeit desselben . 
Grundrechte, deutsche, — der & 13 der hierauf bezüglichen Verordnung vom 
2ten März 1849 wegen der Angelegenheiten der Bresse wird wiederum 
aufgehoben . 
—- 
— — Gesetz über Aufhebung der zu Publication derselben ergangenen 
Verordnung vom 2ten März 181t9 . 
Grundsteuer, im Jahre 1851 zu entrichtende, — Erlaß. dabei 
— — nach welchem Betrage selbige im Jahre 1852 zur Erhebung kommen 
soll 
Grundstücke — welche Vorschriften die Interessenten bei deren Dismembrirung, 
in Bezug auf Einreichung von Zeichnungen, Rissen u. s. w. an die 
Steuerbehörde zu beobachten haben . 
Grundstückenzusammenlegungen — inwiefern von den Gerichtsbehörden 
über die bei ihnen angebrachten Anträge auf Vermittelung derselben 
rechtzeitige Anzeige an die Generalcommission zu erstatten ist 
Gutsherrliche Rechte, gewisse, in Folge des Gesetzes vom 15ten Mai weg— 
gefallene, — welches Verfahren bei Feststellung der deshalb aus der 
Staatscafse zu gewährenden Entschädigungen zu beobachten ist 
H. 
Hagelschädenversicherungsgesellschaft, unter dem Ramen Saxonia in 
Budissin errichtete, — Bestätigung der Statuten derselben . 
Handdarlehne — Eröffnung einer 41 procentigen Staatsanleihe zu deren 
Umwandlung in eine fundirte Staatsschuld . . . . 
Tag. 
17 Dee. 
13 Sept. 
15 Dec. 
4 April 
12 Mai 
19 Juli 
3 April 
21 Oct. 
* März 
15 März 
12 Mai 
13 Sept. 
15 Dee. 
12 Juli 
9 Juli 
15 Mai 
29 Oct. 
20 Oct. 
10 Jan. 
  
  
  
* Jan. 
  
  
Seite. 
482 fg. 
326 fg. 
477 fg. 
85 
146 fg. 
305 fg. 
83 
373 
71, 86 
78 
127 fg. 
326 fg. 
477 fg. 
289 fg. 
298 
129 fg. 
388 fg. 
373 
6 fg. 
15 fg. 
  
Paragraph. 
3—5 
1—7 
1—36 
1—16
	        
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