für das Königreich Sachsen,
13t Stück vom Jahre 1851.
& 460 Bekanntmachung,
den Eisenbahnanschluß zwischen Sachsen und Böhmen betreffend;
vom löten Mai 1851.
Nachdem wegen der bei dem Anschlusse der diesseitigen und der K. K. Oesterreichischen Staats—
eisenbahnen bei Bodenbach einschlagenden Bahnbau= und Betriebsverhältnisse, ingleichen wegen
des Polizei= Paß-Telegraphen= und Zolldienstes, zwischen Bevollmächtigten der beiderseitigen
Staaten die hier nachfolgende Uebereinkunft vom 31 sten December vorigen Jahres hierselbst
abgeschlossen und von den beiderseitigen Staatsregierungen ratificirt worden ist; so wird die-
selbe mit Allerhöchster Genehmigung zu Jedermanns Nachachtung hierdurch zu öffentlicher
Kenntniß gebracht.
Dresden, am 1 6ten Mai 1851.
Die Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern
und der Finanzen.
Frhr. von Beust. von Friesen. Behr.
Pfitzmann.
In Gemäßheit des Artikels 4 der zwischen der königl. Sächsischen und der kaiserl. königl.
Oesterreichischen Regierung wegen Herstellung einer Eisenbahn von Wienüber
Prag bis Dresden abgeschlossenen Uebereinkunft vom 1 82; dann zu Folge des
Artikels 10 der am 19. und 27. December 1843 zwischen denselben hohen Regierungen
über den Anschluß der von Prag nach Dresden führenden Eisenbahn ausge-
wechselten Ministerialerklärungen; ferner auf der Grundlage des wegen der Schienenhöhe am
Gränzanschlusse und der Gränzbrücke im Jahre 1847 Statt gefundenen Uebereinkommens,
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