Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

  
für das Königreich Sachsen, 
13t Stück vom Jahre 1851. 
    
  
& 460 Bekanntmachung, 
den Eisenbahnanschluß zwischen Sachsen und Böhmen betreffend; 
vom löten Mai 1851. 
Nachdem wegen der bei dem Anschlusse der diesseitigen und der K. K. Oesterreichischen Staats— 
eisenbahnen bei Bodenbach einschlagenden Bahnbau= und Betriebsverhältnisse, ingleichen wegen 
des Polizei= Paß-Telegraphen= und Zolldienstes, zwischen Bevollmächtigten der beiderseitigen 
Staaten die hier nachfolgende Uebereinkunft vom 31 sten December vorigen Jahres hierselbst 
abgeschlossen und von den beiderseitigen Staatsregierungen ratificirt worden ist; so wird die- 
selbe mit Allerhöchster Genehmigung zu Jedermanns Nachachtung hierdurch zu öffentlicher 
Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 1 6ten Mai 1851. 
Die Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern 
und der Finanzen. 
Frhr. von Beust. von Friesen. Behr. 
Pfitzmann. 
  
In Gemäßheit des Artikels 4 der zwischen der königl. Sächsischen und der kaiserl. königl. 
Oesterreichischen Regierung wegen Herstellung einer Eisenbahn von Wienüber 
Prag bis Dresden abgeschlossenen Uebereinkunft vom 1 82; dann zu Folge des 
Artikels 10 der am 19. und 27. December 1843 zwischen denselben hohen Regierungen 
über den Anschluß der von Prag nach Dresden führenden Eisenbahn ausge- 
wechselten Ministerialerklärungen; ferner auf der Grundlage des wegen der Schienenhöhe am 
Gränzanschlusse und der Gränzbrücke im Jahre 1847 Statt gefundenen Uebereinkommens, 
1851. 25 
—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.