Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

(XVIII) 
  
N. 
Nachrichten, wissentlich falsche, welche im Publicum Besorgniß vor Gefähr- 
dung der öffentlichen Sicherheit, des Friedens, oder der bürgerlichen 
Freiheit erregen, — welche Strafe derjenige zu gewarten hat, welcher 
selbige ausstreut oder verbreitet 
Naturalleistungen an Geistliche und Schullhrer — 2 über T 
Ablösung derselben .. 
— Ausführungsverordnung dazu 
Neudörfel, s. Vorder-Neudörfel. 
Nieder-Planitz — Bestätigung der Statuten des Steinkohlenbauvereins daselbst 
O. 
Obrigkeiten — welche Strafe diejenigen trifft, welche zum Ungehorsam gegen 
deren Anordnungen durch öffentliche Mittheilung in Wort, Schrift 2c. 
auffordern 
Oelsnitz, Stadt, — Bestätigung des Regulatios für die dasige Sparcasse 
Oesterreich, Kaiserreich, — Uebereinkunft mit der dasigen Regierung über die 
auf den beiderseiligen Staatseisenbahnen bei Bodenbach in Böhmen ein- 
schlagenden Bahnbau= und Betriebsverhältnisse, ingleichen den Polizei-, 
Paß-, Telegraphen= und Zolldienst 
— — welcher Behörde die Ausübung der Gerichtsbarkeit in Ansehung 
der auf dem Eisenbahnhofe zu Bodenbach und auf der zwischen diesem 
und der Königlich Sächsischen Landesgrenze befindlichen Bahnstrecke 
dienstlich verwendeten Sächsischen Staatsangehörigen übertragen wor- 
den ist.. 
zum Andenken an den Stammvater der Albertinischen Linie des Hauses 
Sachsen, Herzog Albrecht den Beherzten, gestifteter, — Statuten des- 
selben 
Ottomanische Pforte — anderweiter Zolltarif, welcher zwischen der 
Regierung und den Zollvereinsstagten vereinbart worden ist 
P. 
Paßkarten — an welche Personen selbige ausgestellt werden können und in 
welchen Staaten dieselben als Legitimationsmittel Geltung haben 
Orden, 
dasigen 
Pensionen — Gesetz über Abänderung einiger Bestimmungen des Gesees 
vom 7ten März 1835 in Bezug auf selbige . 
—-nachwelchenGrundsatzenselbczekunsttzzuberechnen sind .. 
— dirfen den jährlichen Betrag von 2000 Thlrn. nicht übersteigen 
Personalsteuer, s. Gewerbe- und Personalsteuer. 
Placate — dürfen nicht ohne Oenehuigung der Ortpolizeibehärde bffentlich 
angeschlagen werden 
Planitz, s. Nieder-Planitz. 
’ 
  
Tag. 
4 April 
10 Febr. 
6 Aug. 
28 Juni 
4 Wpril 
18 Nov. 
16 Mai 
2 Juli 
1850 
31 Deec. 
23 Sept. 
1850 
30 Dee. 
1851 
30 April 
29 Sept. 
24 April 
— 
- 
(14 März 
115 März 
  
Seite. 
□ 
S# 
45 fg. 
306 fg. 
285 
84 
405 fg. 
149 fg. 
284 
47 fg. 
330 fg. 
1 fg 
99 
355 
103 fg. 
105 
67, 86 
75 
  
  
  
Paragraph. 
2 u. 3
	        
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