Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

  
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Tag. Seite. Paragraph. 
Strafrechtliche Bestimmungen — wegen herabwürdigender und verhöh— 
nender Aeußerungen über Gott und göttliche Dinge in Wort, Schrift, 
Druck u. s. w. 4 April 85 6 
— wegen Verbreitung wissentlich falscher Nachrichten, welche im Publieum 
Besorgnisse vor Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, des Friedens 
u. s. w. erregen. -- - 7 
Studirende — inwiefern selbigen die Aheilnahme an verbotenen Vereinen 
und Versammlungen untersagt ist 81lIl!,2m (1 Sept. 320 fg. 1—19 
15 Sept. 329 
— unter welchen Bedingungen selbigen die Veranstaltung von Versamm— 
lungen unter sich gestattet wird . -- - 
— der Theologie — bis zu welchem Zeitpunkte sich selbige zur vorge- 
schriebenen theologischen Candidatenprüfung anzumelden haben 5 Sept. 325 fg 1—3 
T. 
Tarif, s. Zolltarif. 
Taubstumme Mädchen — Errichtung einer Versorgungs= und Veschfig- 
ungsanstalt für selbige in Dresden 10 Febr. 51 
Taubstumme Personen — welche Prämie für deren 22 zu einem 
nützlichen Gewerbe künftig gewährt wird 17 Dee. 482 2 
Techniker, welche in den Staatsdienst eintreten wollen, — Vorschriften über 
deren Prüfung 24 Dee. 483 fg 1 23 
Telegraphenverein, Deutsch Oesterreichischer, — Anschiuß des * Kni 
Belgien an selbigen . 20 März 62 
— — Anschluß der Republik Frankreich an selbigen 25 April 102 
— Beitritt des Königreichs Württemberg dauu. 31 Mai 281 
— — Anschluß des Königreichs Hannover an selbigen 20 Oct. 371 
Theilbarkeit des Grundeigenthums — Berichtigung eines Fehlers in 4 
des Gesetzes vom 30sten November 1843 hierübern 21 Olt. 373 
— (. Grundeigenthum. 
Türkei — anderweiter Zolltarif, welcher zwischen der dasigen Regierung und 
den Zollvereinsstaaten vereinbart worden ist 23 Sept. 330 fg. 
Tumult — Geset über das Verfahren der Behörden bei dessen Unterdrückung 10 Mai 118 fg. 1—20 
V. 
Vaganten — anderweite Uebereinkunft mit der Königlich Preußischen Regierung 
wegen gegenseitiger Uebernahme derselbeen ..... 8 Jan. 11 fg. 
Verbindungen, verbotene, unter Studirenden beltehende — mit welchen 
Strafen deren Theilnehmer belegt werden 1 Sept. 320 fg. 1—19 
115 Sept. 329 
Verbrecher — lUebereinkunft zwischen dem Königreiche Sachsen und der Fran- « 
zösischen Republik über die gegenseitige Auslieferung derselben 19 Jan. 39 fg. 
— — Abschluß einer Uebereinkunft mit dem Koͤnigreiche Belgien über 
deren gegenseitige Auslieferung 24 April 112 fg. 
Vereine — können Studirende daran Theil nehmen? (1 Sept. 320 fg. 1—19 
115 Sept. 329 
  
  
  
  
 
	        
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