Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

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203. 
204. 
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206. 
207. 
. 208. 
Cap. V. 
211. 
(277) 
Theilung des Zwanzigsten. 
Benutzung fremder Stölln. 
Collision zwischen Erbstölln und Grubenstölln. 
Cap. IV. Von dem Erlöschen des Erbstollnrechts. 
Lossagung. 
Verlust des Erbstollns. 
Verlust des Rechts zum Weiterbetriebe des Erbstollns. 
Belegung des Erbstollns. 
Rechte des Erbstöllners bei erfolgter Verstufung. 
Fortbetrieb des verstuften Erbstollns Seiten des Fundgrübners. 
Anwendung der vorstehenden Bestimmungen auf die bereits gangbaren 
Erbstölln und Fundgruben. 
Fiscalische Stölln. 
Drivatstölln. 
Beurtheilung der Erb= und Enterbungsteufe. 
Abschnitt VIl. 
Die Abtretung des zum Bergbau erforderlichen Grundeigenthums und Wassers und die 
Vergütung der Bergschäden betreffend. 
Cap. I. Die Abtretung des zum Bergbau erforderlichen Grundeigenthums 
212. 
213. 
214.— 
215. 
216. 
217. 
218. 
219.— 
220. 
221. 
222. 
223. 
224. 
225. 
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226. 
227. 
228. 
229. 
230. 
und Wassers betreffend. 
Verbindlichkeit zu Abtretung des Grundeigenthums. 
Abtretung von Wohn= und Wirthschaftsgebäuden. 
Abtretung von Fabrikgebäuden und dergleichen. 
Abtretung der zu öffentlichen Zwecken bestimmten Grundstücke. 
Abtretung von Wasserbenutzungsrechten. 
Entscheidung über die Nothwendigkeit der Abtretung. 
Entscheidung über die Expropriation. 
Abtretung von Baumaterialien. 
Eigenthümliche — nicht eigenthümliche Abtretung des Grundeigenthums. 
Zurückgabe des Grundstücks. 
Recht des Grundeigenthümers, den Auskauf ganzer Grundstücke zu verlangen. 
Fortsetzung. 
Vorkaufsrecht an den abgetretenen Grundstücken bei aufhörendem Bergwerksgebrauche. 
Abschätzung der abzutretenden Gegenstände. 
Rechtsweg. 
Rechte entfernterer Interessenten. 
Kosten. 
Wegfall des Erbkures. 
Wegfall der für Benutzung von Grundeigenthum entrichteten Productenabgabe.
	        
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