Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

265. 
-266. 
267. 
268. 
. 269. 
270. 
271. 
272. 
273. 
* 274. 
275. 
276. 
277. 
v278. 
* 279. 
– 280. 
281. 
282. 
283. 
2284. 
285. 
286. 
287. 
288. 
289. 
-290. 
* 291. 
292. 
293. 
294. 
2905. 
§296. 
297. 
1851. 
( 279) 
« Abschnittx. 
Von den Bergwerksabgaben und den Unterstützungen 2c. des Bergbaues. 
Bergwerksabgaben. 
a) Grubenfeldsteuer. 
Mehrfache Entrichtung dieser Steuer. 
Berechnung dieser Steuer. 
Termine zur Entrichtung derselben. 
Vorübergehende Bestimmung über Entrichtung der Gruberfeldsteuer. 
b) Zwanzigstes vom Reinertrage. 
Ermittelung des Reinertrags. 
c) Abgabe von der Rohproduction. 
Berechnung dieser Abgabe. 
Ermittelung der Quantität der Produrcte. 
Termine zu Entrichtung der Abgabe. 
Firation. 
Abgabenerlaß. 
Gebühren. 
Abgabenhinterziehungen. 
Wegfall des Vorkaufsrechts. 
Unterstützungen für den Bergbau aus Staatscassen. 
Ueberweisung der Revierstölln und Wasserversorgungsanlagen in der Freiberger und Schnee- 
berger Revier in das Reviereigenthum. 
Betrieb des Rothschönberger Stolln. 
Eisenäquivalentgelder. 
Holzäquivalentgelder. 
Bergbegnadigungsgelder. 
Abgaben an gewisse Städte, Kirchen und dergleichen. 
Holzkure und herrschaftliche Kure. 
Knappschaftsfreikure. 
Abschnitt AI. 
Von der Lossagung des Grubenfeldes und den auflässigen Berggebäuden. 
Lossagung des Grubenfeldes. 
Zubehörungen eines auflässigen Grubenfeldes. 
Einebnung der ungangbaren Halden. 
Bergreservat. 
Abschnitt JAll. 
Von Hüttenwerken und dergleichen. 
Hütten= und Blaufarbenwerke. 
Aufbereitungsanstalten.
	        
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